Ost- und West-Bussland seit der Jlitte des 14. Jahrh. bis zu Johann III. 223
theilen, womit der erste Anfang zu dem späteren Lehnsdienste gelegtwurde. Sold aber bekamen nur die fremdländischen Miethstruppen,welche bisweilen auf Zeit zum Dienste berufen wurden, und deren obenErwähnung geschah.
Für die Feldzüge gab es keine besonderen Magazine, weder vonLebensmitteln noch an sonstigen Kriegsvorräthen, keine Zelte (ausserfür die Fürsten und Feldherren), sondern die Lebensmittel. gedörrtesHafermehl, Zwieback, Fleisch, Fische u. s. w., wie auch trockne Fou-rage für die Pferde wurden auf Lastthieren, Fuhrwerken, respective aufSchiffen nachgeführt. Die Pferde wurden meist mit Grünfutter (Weide)ernährt. Die Truppen lagerten unter freiem Himmel, oder in Strohhütten,Erdhütten u. s. w. gegen Regen und Wind durch Woilogs (Woilachs) ge-schützt. Die Pferde waren nicht gross, aber kräftig, stark und schnell,grösstentheils tatarisch-nogaischer Abkunft, wurden selten beschlagen,die ganze Zäumung und Ausrüstung derselben der tatarischen gleich.
Aus allen diesen Ursachen war Bagage und Tross der Heere sehrgross und niusste die Marschbewegungen erschweren und hindern. IhreGrösse wurde u. A. noch bedeutend dadurch vermehrt, dass die Fürstenund höheren Offiziere eine Menge Diener, Pferde, Fahrzeuge u. s. w.mit sich führten. Die Bagage wurde, wie schon gesagt, zu Lande oderzu Wasser transportirt.
Auf die militärische Ordnung wurde mehr Werth gelegt, als früher,und strenge Strafen wie freigebige Belohnungen erfolgten dafür. Körper-liche Züchtigung und Todesstrafe, von den Mongolen mit deren Herrschaftüberkommen, wurden für militärische Vergehen und Verbrechen ver-hängt. Als Belohnungen für Kriegsauszeichnungen wurden goldene undsilberne Medaillen (Griwny), Ketten und Kreuze verliehen, die um denHals oder auf der Brust zu tragen waren, oder werthvolle Kleider, Pelze,Mäntel, Waffen, Rüstungen, Pferde, Becher u. s. w., auch die Ernenn-ung zu höherem Range oder Hof-Chargen, militärischen oder Staatsämtern(als höchstem zu Bojaren und Wojewoden), bisweilen auch Geschenkean Land — und für die Mannschaft — Geld, Antheil an der Kriegs-beute u. s. w.
Die Kriegserklärung erfolgte noch nach altem Brauche durchöffentlichen Ausruf (Klitsch) — oder durch Herolde (Birjutsch),Friedensverträge schloss man für ewige Zeiten oder auf bestimmteZeit, meist von einem grossen Feiertage auf einen andern, durch einenEid oder Schwur aufs Evangelium und Kreuz bestätigt (was das Kreuz-küssen genannt wurde), und in die Bedingungen derselben fanden auchBestimmungen über die Kriegsgefangenen und deren Austausch an denGrenzen, Mann gegen Mann, oder Festsetzung von Geldzahlungen Auf-nahme. Mitunter schickte man die Kriegsgefangenen in die inneren