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Abth. 2, Das Mittelalter Bd. 2 (1885) Von der Einführung der Feuerwaffen bis zum 30jährigen Kriege : (1350 - 1618)
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Ost- und West-Russland seit der Mitte des 14. Jahrh. bis zu Johann III. 221

Rechte und Linke Hand, Avant-Garde und Arriere-Garde (s.oben) bestand, so wurden auch die W oj e wo den, ihrem eigenen wie derRegimenter Ansehen und Bedeutung gemäss, zu Befehlshabern derselbenernannt, die Vornehmsten von ihnen hauptsächlich zu Kommandeurender Regimenter der Rechten und der Linken Hand, und besonders desGrossen Regiments.

Die Dworjanen und Bojaren-Kinder bildeten, wie bereits ge-sagt, eine zahlreiche Kriegerklasse, und standen die Ersteren höher alsdie Letzteren. Sie waren Landbesitzer, mehr oder weniger wohlhabend,vom Erbgut herab bis zum Einhof (Einhufner), und thaten den Waffen-dienst wie zu Kriegszeiten, so auch im Frieden in den Städten und beiden Fürsten, die moskauischen besonders bei den Grossfürsten, nach derReihe und auf Befehl. Nachdem die Monarchie im 15. Jahrhundert sichbefestigt hatte, standen alle Dworjanen und Bojaren-Kinder unter demmoskauischen Grossfürsten, und zu den Dworjanen zählten sogar dieSöhne der ehemaligen Theilfürsten mit. Die Bojaren-Kinder, welcheauf Befehl in den Städten zum Dienste erschienen, wurden durch die städ-tischen Bojaren nach Dessjatnien eingeschrieben (Dessjatnie hiessdie ganze Opoltschenie (Kontingent) einer Stadt, aus Bojaren-Kindernunter dem Befehl von Dworjanen), und in denDessjatennye Sspisskioder Büchern geführt. Mehrere Dessjatnien bildeten ein Polk (Regi-ment), und die Dessjatnien wurden nach den Städten, die Polki aber nachFürstenthümern oder Provinzen benannt. Vom 15: Jahrhundert fing manan, den Bojaren-Kindern Stücke Landes für ihre Bewaffnung und Unter-halt zuzutheilen, und da sie Freie geworden waren, durften sie Waffentragen und zählten (nach damaligen Begriffen) zu den Wohlgeborenen(Blagorodny), aber niedrigerer Klasse, als die Dworjanen. Aus ihnen undbesonders den Dworjanen wurden die unteren Chargen bei den Truppenund die verschiedenen Arten von militärischen Graden besetzt.

Der Oberbefehl über die Truppen gebührte noch in der 2. Hälfte des14. Jahrhunderts, im Fürstenthum Moskau wie in den Theilfürsten-thümern, abgesondert den Grossfürsten und Theilfürsten, aber schon seitDimitrji Donski's Zeit mehr und mehr den moskauischen Grossfürstenallein, welchen die Theilfürsten sich unterordneten, wie dies im 15. Jahr-hundert auch von den Nichttheilfürsten geschah. Dimitrji Donskierscheint i. J. 1380, um die Zeit der Schlacht vonKulikowo, als der Ober-Anführer aller, in einer Stärke von etwa 150000 Mann, gegen Mama'i,Oleg von Rjäsan, und Jagail von Lithauen durch ihn unter die Waffengebrachter Streitkräfte Ost-Russlands, unter welchen sich auch eine Mengevon Theil- und Nicht-Theilfürsten befanden (s. unten § 166). Und nachihm setzte sich dieses Recht des Oberbefehls über die moskauischenTruppen für die moskauischen Grossfürsten, seine Nachfolger, Dimitrji,