Kriegsverfassung und Kriegskunst im Besonderen. 105
Die Kostspieligkeit des Pulvers und die Unvollkonimenheit derFeuerwaffen veranlasste Matthias Corvinus die früheren Wurfge-schütze vorzuziehen, und er warf aus denselben bei Belagerungen unge-heure Steine auf sehr grosse Entfernungen. Uebrigens stand die Artil-lerie in Ungarn der gleichzeitigen in andern Ländern West-Europasnicht nach.
Die allmählichen, wenn auch langsamen Fortschritte der Feuer-waffen und ibr Einfluss auf die Gesammtheit der Kriegführung undKampfart der Truppen erkälteten bei den Ungarn überhaupt und nament-lich beim ungarischen Adel die Lust und Neigung zum Kriege. Aufvielen Eeichstagen wurde beschlossen, dass der König die Landesauf-gebote nicht anders einberufe, als wenn der Feind mit einer den Ban-derien des Königs erheblich überlegenen Stärke einfalle. Noch spätererwirkten viele Magnaten und Grundbesitzer sich vom Könige sogarUrkunden auf lebenslängliche Befreiung vom Dienste in den Aufgeboten.Die furchtbare Niederlage jedoch der Ungarn in der Schlacht bei Mohaczbelehrte sie, und als i. J. 1526 Ferdinand I. den Thron von Ungarnbestieg, wirkten die Keichsstände gern bei der Umformung der verfallenenKriegsorganisation von Ungarn mit. Und obgleich das Land durch dieTürken furchtbar verheert und ausgesogen war, so weigerten sich dieungarischen Grundbesitzer doch nicht, von ihren Gütern eine derenGrösse und Einkünften entsprechende kleine Zahl von bewaffneten Rei-tern zu stellen. Dasselbe thaten auch die Prälaten und Magnaten unterMaximilian IL (1563).
Unter Ferdinand I. und den folgenden Königen wurde eine stän-dige Cavallerie unterhalten, auf Verpflegung von Privatgütern. Im Jahre1528 wurde festgesetzt, dass Prälaten, Barone und Adlige in beständigerBereitschaft zur Vertheidigung des Landes eine gewisse Anzahl von Leu-ten (gentes, homines exercituales) halten sollen. Dabei diente mehren-theils die alte Vorschrift von Gestellung des 20. Mannes (Huszar) zurGrundlage. Hiervon unabhängig hielt Ferdinand I. auch in den altenFormen an der früheren Einrichtung des Landesaufgebotes im Falleäusserster Noth oder Gefahr fest. Die Reichstage unterstützten ihn beider Verstärkung und dem Schutze solcher Aufgebote durch verschiedeneMaassregeln.
Inzwischen hatte sieh Zusammensetzung und Organisation des ungar-ischen Heeres im Laufe der Zeit beständig und wesentlich gegen früherverändert. In den Etat desselben war nicht mehr Reiterei allein, sondernauch Fussvolk getreten, und Alles in grosser Anzahl. Seit Anfang des16. Jahrhunderts wurde schon einigen Comitaten befohlen, Fussarkebu-sire aufzustellen, andern statt 2er Reiter 3 Fusssoldaten zu leisten. Eiuespätere Verfügung ordnete an, dass die Aufgebote aller Comitate zur