102 III. Von Einführung der Feuerwaffen bis zum dreissigjährigen Kriege etc.
und welche Art und wie viel Leute zu Pferde und zu Fuss, in welcherAusrüstung. Bewaffnung u. s. w. er mit sich führen sollte, welcheSchlachtordnung eingenommen werden sollte u. s. w.). Bald darnachwurden die näheren Einzelheiten festgesetzt über Formation und Unter-halt der Aufgebote der Gespanschaften und Comitate, mit Ausschlussvon Kroatien, Slavonien, Transsylvanien und der anderen mit Ungarnvereinigten Länder und Völkerschaften (Moldauer, Walachen, Kumanen,Sachsen, Szekler, Serben, Dalmatier, Herzegowiner u. s. w.). In Folgedessen sollten alle Streitkräfte Ungarns überhaupt i. J. 1436 sich auf93425 Mann belaufen.
Aber unter Sigismund's Nachfolger, Albrecht I. (1438—39),wurde diese numerische Stärke durch Beichstagsbeschluss von 1338 wie-der beschränkt, — mehr zum Nutz der Reichsstärke und besonders derMagnaten, als des Königs, — unter seinem Sohne und Nachfolger Wla-dislaw dann von Neuem erhöht. Im Jahre 1454 wurden festgesetzt:ein neues Verzeichniss der Bauernhöfe oder Thore (portae) und der Zahlberittener und Fuss-Bewaffneter, welche von denselben aufzubringenwaren, sowie Vorschriften über die Betheiligung des Adels, der Grund-besitzer u. s. w. an der Erfüllung der Kriegspflicht. Jedoch wurden zurZeit der nun folgenden inneren Unruhen und Umwälzungen fast alle dieseVorschriften nicht ausgeführt und geriethen in Vergessenheit.
Hunyad's Sohn, Matthias Corvinus, welcher 1458 den ungar-ischen Thron bestieg, war gezwungen, diese Bestimmungen auf der früh-eren alten Grundlage durch Gesetze neu zu regeln. Der König sollte denStaat gegen äussere Feinde aus den Mitteln der Staatseinkünfte schützen;falls diese dazu nicht langten, waren alle Prälaten, Magnaten, Baroneu. s. w. gehalten, mit ihren Aufgeboten zu Felde zu ziehen und sich unterdie Fahnen des Königs zu stellen, und wenn auch das nicht ausreichte,so sollten alle Adligen und Grundbesitzer überhaupt eben dasselbe thun.
Bald danach, als Gefahren von vielen Seiten drohten, hauptsächlichvon den Türken, und wegen des Verfalls von Ungarns Heeresverfassung,bemühte der Reichstag von Szegedin sich die Banderialorganisation inder Form wie sie unter Sigismund gewesen war, wieder herzustellenund gab dafür besondere Vorschriften. Von diesen verdient die eine be-sondere Beachtung, nach welcher die Leute der sesshaften eingebürgertenAnsiedler, soweit sie weniger als 10 iobaggy (freie Colonen der Mag-naten) waren, zusammen ausgezählt werden sollten, und aus dieser Zahlder 20. Mann genommen. Diese Einrichtung diente, wie man gewöhn-lich annimmt, zum Anlass für die Bezeichnung Hu s s aren für die ungar-ische Cavallerie, indem nach dem ungarischen Worte husz (zwanzig)und är (Sold) jeder 20. Mann nun huszar genannt wurde.
Diese Art von zeitweiligem Volksaufgebot konnte jedoch in keiner