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Abth. 2, Das Mittelalter Bd. 2 (1885) Von der Einführung der Feuerwaffen bis zum 30jährigen Kriege : (1350 - 1618)
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Kriegsverfassung und Kriegskunst im Besonderen. 101

ken) zur Erwägung und Begutachtung eine von ihm zusammengestellteVerordnung, die sogenannten Kriegsregesten mit, in welchen eraugenscheinlich die in Deutschland eingeführten Eeichsmatrikeln oderKriegsstatuten im Auge hatte. Die Hauptgrundzüge dieser Kriegs -regesten bestanden in Folgendem:

Vor Allem bezweckten sie, dass in Ungarn und den damit vereintenLändern alle beständigen Banderien des Königs und der Königin, dannder Prälaten und Beichs-Barone, und endlich im Fall der Noth des ge-sammten Adels überhaupt zu jeder Zeit in voller Kriegsbereitschaft stehensollten. Die Ausrüstung und Bewaffnung sollte die vorgeschriebene,vollständige sein. Für schwache, zu alte oder kranke Edelleute sollteGeld erhoben werden, den Umständen angemessen, für welches die Ge-spanschaften berittene Schützen zu unterhalten hatten. Ausserdem soll-ten die reicheren Adligen auf ihre Kosten besondere Schützen ausrüsten,welche unter dem Befehle der Obergespane stehen und sogar jenseits derGrenze über 15 Tage dienen mussten. Den Kriegsknechten und beritte-nen Schützen sollte als Sold gezahlt werden 1 Goldgulden pro Kopf, oder1 Centner Salz statt des Guldens, an den, welcher statt des Geldes Salzin natura zu empfangen hatte. Endlich wurde das Projekt einer allge-meinen Landvertheidigung ausgearbeitet, die Banderien gegen Hussiten,Türken, Bosnjaken u. s. w. aufgezählt, und die Comitate bezeichnet,welche die vorderen Truppen der Banderien durch Reserven zu unter-stützen hatten.

Da die ungarischen Eeichsstände dieses Projekt Sigismund's un-beachtet Hessen, so befahl er i. J. 1-435 es zur Ausführung zu bringen.Aber auch das half wenig: die Magnaten und übrigen Eeichsständewaren wenig geneigt den früheren Lehnsdienst (dem sie sich immerleicht unter verschiedenen Vorwänden hatten entziehen können) gegenden Dienst auf Sold und Geldleistungen zum Unterhalt der Truppenzu vertauschen. Indessen diente das, was sie von den Vorschlägen desKönigs unbestritten gelassen hatten, zur Grundlage für die späteren Ein-richtungen der ungarischen Insurrection (Staats-Landes-Aufgebot).Nun erbot sich Sigismund, zum Schutze des Staates gegen die Hussi-ten auf seine eigenen Kosten ausser seiner Banderie noch ein besonderesTruppencorps zu unterhalten und damit die wichtigsten Schlösser an denGrenzen von Böhmen und Mähren zu besetzen. Im Fall, dass diesesCorps nicht im Stande sein sollte überlegenen Kräften des Feindes Wider-stand zu leisten, waren die in den Begesten bezeichneten nächsten Prä-laten, Barone und übrigen Magnaten verpflichtet auch ungesäumt zu denWaffen zu greifen und unter Anführung der Grafen '(Vorgesetzten) derGespanschaften (Bezirke) sich zu den Fahnen des Königs zu versammeln,wofür besondre detaillirte Vorschriften gegeben waren (wen überhaupt,