Kriegsverfassung und Kriegskunst im Besonderen. 93
Reichsexecutionsordnung. Auf Grund derselben erhielten die Kreisedes Eeiches eine fast vollkommen neue und verbesserte Verfassung imAllgemeinen, und Kriegsorganisation im Besondern. Alle Kreise warengehalten, sich gegenseitig Unterstützung zu leisten, jeder sollte im Falleder Noth die 4 nächsten Kreise um Hülfe angehen, dem Kaiser und denübrigen Kreisen Zahl und Organisation seiner Truppen bekannt geben,u. s. w. Obgleich diese Einrichtung auf dem Augsburger Reichstage1559 die Bestätigung erhielt, so wurde sie doch nie genau ausgeführt,und die Reichsstände unterwarfen sich derselben nur zögernd, ungern,und unter mannigfachen Ausflüchten und Einwendungen.
In diesem Zustande von Gleichgültigkeit und Saumseligkeit, vonMisstrauen gegen Aussen, und Unzulänglichkeit an und für sich verbliebdie Kriegsorganisation Deutschlands unverändert bis zum dreissigj ährigenKriege, der sie total beseitigte.
§. 113.In Böhmen.
Nach der kriegerischen und glanzvollen Epoche Johann's (1310—46), des ersten Königs von Böhmen aus dem Hause Luxemburg, welcherSchlesien erworben, aber sich von Polen losgerissen hatte, brach fürBöhmen unter dem Sohne desselben, Karl I., welcher unter dem NamenKarl IV. auch Kaiser von Deutschland war (1346 —1378) eine fried-lichere Zeit an. Seine Kriegseinrichtungen hatten fast nur die Verthei-digung von Böhmen und die Abwehr feindlicher Angriffe im Auge. Zudiesem Zwecke errichtete er von 1363 an in Böhmen (speziell in Laun,im Kloster Strachowe, Pilsen, Policz, Pisek, der Gemeinde St. Georg,Wodnjan, Prag, Czaslau, Brücks und Melnik) regelmässig organisirteWaffen- und Proviantmagazine. Magazine für vollkommene Ausrüstungwurden von ihm eingerichtet in Königgrätz, Pilsen, Tauss, Negoliz,Hohenmaut, Kaurzim, Brücks, Nimburg, Leitmeritz, Policz, Laun, Aussigu. s. w., unabhängig von den Vorräthen bei den Baronen und Rittern.Auch in den Provinzen (darunter in der Ober- und Niederlausitz) orga-nisirte Karl eine locale Vertheidigung und alles dazu Erforderliche.Dazu wurden u. A. von einer Stadt oder Ansiedelung zur andern breiteund tiefe Gräben gezogen, und i. J. 1346 schlössen die 5 Städte der Lau-sitz : Budissin, Görlitz, Zittau, Lauban und Löbau, seit 1356 auch die6. Stadt Kamenez, ein Defensivbündniss unter einander ab gegen Räuberund ähnliches Gesindel. Dieser Bund erhielt in der Folge von den deut-schen Kaisern und Königen von Böhmen die Freiheiten von Reichs-städten, hielt seine eigenen Truppen und vertheidigte sich sogar noch inden Kriegen des 16. Jahrhunderts mit seinen eignen Mitteln.