86 HI. Von Einführung der Feuerwaffen bis zum dreissigjübrigen Kriege etc.
15759, und der 3. Klasse (vom 20. Mann) aus 20933 Mann, im Ganzen47157 Mann.
Auch in Mähren wurde von 15S7 an die Natural- (persönliche)Militärpflicht durch Geldleistungen, nach einem gewissen festgesetztenCensus ersetzt (von je 10000, 8000 oder 7000 Gulden Einkommen je 1Schlachtross mit geschicktem Eeiter). Von 159S an begann man stattder Pferde in natura Geld zu nehmen, doch bestand daneben auch diefrühere Art des Aufgebotes.
Gegen den Einfall der Türken wurden in Oesterreich noch die altenAufgebote vom 30., 10. und 5. Mann einberufen, und in alter Weise auchAlles betrieben, was Uebung und Ausbildung, Musterungen, Einberufung,Alarmsignale u. s. w. betraf. Die Aufgebote der 1., 2. und 3. Klassesollten dabei Sold von allen nicht mit ihnen Ausrückenden bezahlt erhal-ten , diese dagegen in den Festungen Schutz finden und bei deren Ver-theidigung mitwirken. Häufig 'schritt man auch dazu, den Landsturmoder das Kopfaufgebot militärisch zu organisiren. Im Jahre 1531 beab-sichtigte man in Unterösterreich unter der Ems Landwehr und Landsturmzu errichten unclwurden die Anordnungen dazu getroffen. Der Lehnsadelsollte dabei wie früher persönlich in die Aufgebote eintreten, mit seinetiUntersassen, besonders dann, wenn der Herrscher selbst zu Felde zog.
Obgleich zu Ende des 16. Jahrhunderts die Benennung Lands-knechte immer mehr durch Kriegsknecht, Fussknecht u. s. w.verdrängt wurde, so blieb doch das Verfahren bei der Anwerbung das-selbe, wie nach Maximilian I. und zugleich blieben auch die Mängelalle bestehen.
Uebrigens wurde die allgemeine Art der Anwerbung nicht nur beimFussvolk, sondern auch bei der Keiterei angewendet. In Letzterer gingenhierbei mit dem vollen Bestände aus Miethlingen auch die letzten Spurendes ritterlichen Elementes verloren, obgleich zu jedem Reiter noch immereinige bewaffnete Diener zu Pferde gehörten, namentlich bei denjenigenauserlesenen Reiterschaaren, welche im Feldzuge sich unmittelbar beider Person des Herrschers oder Prinzen befanden, der die Armee com-mandirte. So z. B. bestand die Hoffahne oder Leibgarde, welcheder Kaiser Matthias in seinem Feldzug 1598 gegen die Türken errich-tet hatte, aus 300 deutschen Reitern mit berittenen Dienern, Pferden undvoller Bewaffnung und Ausrüstung in dreimonatlichem Dienste mit einemSolde von 7 rheinischen Gulden 15 Kreuzern pro Kopf einmal, und12 Gulden monatlich, mit einem vierspännigen Wagen und einem Saum-pferde auf je 12 Kampfrosse. Diese Leibgarde zählte, wenn man je5 Diener auf den Reiter, und ausserdem Trabanten, Pagen (Jungen) u. s. w.mitrechnet, im Ganzen 2000 Mann nebst 25 Kriegswagen und ungefähr30 Arkebusiren und 50 Pikeniren.