Kriegsverfassung und Kriegskunst im Besonderen. 85
mann; Etat und Unterhalt desselben war nicht immer gleich (i. J. 1522monatlich 508 Gulden Gesammtunterhalt, in der Folge häufig mehr).
Ueber die Organisation der Verpflegungsbranche in Oesterreich kanndie Instruction Ferdinand's I. an den Proviantmeister Hans Fünf-kirchen vom Jahre 1541 eine Vorstellung geben: Es waren darin um-ständlich alle Vorräthe an Lebensmitteln angeführt, welche zusammen-gebracht und bereit gehalten werden sollten, alle Mittel zu deren Auf-bringung und Zubereitung, dieHauptmagazinpunkte an der Donau (Linz,Krems, Kornneuburg, Wien, Pressburg) u. s. w. Im Jahre 1555 erhieltbei der Armee in Ungarn jeder Soldat täglich 1 Laib Brod i zu 2 Kreuzer),3 Haibmaasse Wein und 2 Pfund Fleisch (jedes zu 6 Kreuzer).
Bei den Truppen gab es Feldkapläne und Aerzte. Der militär-ärztliche Zweig war am besten und frühesten bei den städtischen Truppenorganisirt. Von diesen waren es die Wiener, in der 1. Hälfte des 15. Jahr-hunderts, bei denen besondere Verordnungen über den Verkauf in Apo-theken, Lazarethen, Wagen, Aerzte, Chirurgen u. s. w. existirten, undnicht blos für die städtischen oder Bürgerwachen, sondern auch für diestädtischen Söldner. Unter Maximilian I. war auch der militär-ärztliche Theil gut organisirt, u. A. bestanden 4 Oberkriegs-Chirurgen.In weit schlechterer Verfassung befand sich die militär-ärztliche Brancheund Pflege der Verwundeten auf den Schlachtfeldern und in den Lagernbei Kriegszeit.
Nach Ferdinand L, — unter Maximilian IL, Kudolph ILuud besonders Matthias erlitt die Kriegsverfassung von Oesterreichzwar keine wesentlichen Abänderungen, entwickelte sich aber doch denneuen Anforderungen entsprechend.
In Tyrol kam man für einige Zeit von dem durch Maximilian I.eingeführten System der Landesvertheidigung zurück, dann aber gingman von Neuem zu ihm über und formirte 3 Klassen Landes-Aufgebot,vom 10., 15. und 20. Mann. Im Jahre 1605 wurde eine neue Ordnung derBildung des Aufgebotes, in angemessener Ausrüstung eingeführt, nachBesichtigung durch die Landhauptleute, die Wohlhabenden auf ihreeigenen Kosten, — die Armen auf Staatskosten. Die Hauptleute warenverpflichtet, die Waffenfähigen sorgfältig zu üben. Aus ganz Tyrol soll-ten die bezeichneten 3 Klassen Aufgebot (vom 10.. 15. und 20. Mann)abwechselnd, je nach Erfordern aufgestellt werden. und von ihnen l / iQmit kurzen blanken Waffen, 14/100 Musketire, und ebenso viele Arke-busire. Wenn die Gefahr eines feindlichen Einfalls drohte, solltenan dem bedrohten Punkte sofort 2000 Mann versammelt werden, dieAufgebote der entfernteren Orte im Fall der Noth zu ihrer Unter-stützung dienen. Das Aufgebot des gesummten Tyrols bestand: in der1. Klasse (vom 10. Mann) aus 10465, der 2. Klasse (vom 15. Mann) aus