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Abth. 2, Das Mittelalter Bd. 2 (1885) Von der Einführung der Feuerwaffen bis zum 30jährigen Kriege : (1350 - 1618)
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Kriegsverfassung und Kriegskunst im Besonderen. 83

in steter Bereitschaft zu halten zu raschester Zusanimenberufung nachOfen, für den Fall eines Eindringens der Türken in Ungarn. Im Jahre1527 forderte man dazu von den Städten Niederösterreichs die Bewaff-nung vom 20., 10. und 5. Mann, im äussersten Falle sogar der ganzenwaffenfähigen Bevölkerung. Im Jahre 1530 sprach der Landtag es aus,dass es nöthig sei ein gutes Heer zu formiren und es 5 Monate zu unter-halten, um dem Feinde eine bedeutende Armee entgegen stellen zu kön-nen; zum Schutze der Grenzen sollte das ländliche Aufgebot dienen. Daes dem Adel immer beschwerlicher wurde den Kriegsdienst zu thun, sogab Ferdinand I. einer schon von Maximilian I. getroffenen An-ordnung seine Zustimmung, dass nämlich die Pflicht zum Dienen im Auf-gebote den Einkünften angemessen sein müsse, und i. J. 1557 wurdefestgesetzt: von 100 Pfund Geldeinkünften solle 1 Pferd in voller Aus-rüstung auf 3 Monate unterhalten werden, und von 30 Seelen der Bevöl-kerung 1 tüchtiger Schütze, was dann häufig wieder bestätigt wurde.

Mit Böhmen verfiel seit 1526 auch Oesterreichs und Mährens Macht.Ihre Kriegsverfassung stand in wesentlicher Uebereinstinimung mit der inden übrigen österreichischen Erblanden bestehenden, hatte aber doch ein-zelne Besonderheiten. Die Landtage von 1525 und 26 hatten hauptsächlichdie Hülfe gegen die Türken im Auge, und die gleichmässige Ausrüstungder Aufgebote von Böhmen, Mähren und Schlesien. 1 / i der Einkünfte wurdezur Unterstützung gegen die Türken verwendet; in 24 Monaten sollten40 Geschütze aufgestellt werden. Im Jahre 1529 wurden aus jedem der4 Kreise von Mähren je 2 Hauptleute ernannt (1 aus dem Gutsherrlichen,1 aus dem Kitterstande), das ganze Land zum Aufgebot einberufen undzur Bereithaltung vom 5. Manne in jedem Kreise, auch die Sammelpunktewurden bekannt gegeben. 1000 Mann befehligte ein Hauptmann, dasganze Aufgebot der Landeshauptmann, welchem anheimgestellt war, den20., 15., 10. oder 5. Mann auf den Sammelplatz zu berufen und sie zumustern und zu üben. Je 14 Tage lang sollten 2 Kreise, dann die 2 andernabwechselnd die Grenzen schützen. Gegen einen plötzlichen Angriffwurden Maassregeln getroffen (Kundschafter, Sturmläuten und Kanonen-schüsse). Für jeden Trabanten (Fussaufgebot) waren 15 Groschen fürdie "Woche, oder 2 Gulden pro Monat ausgesetzt, und wenn es langedauerte, je 10 Groschen pro "Woche zum Unterhalt. Jede Kotte bestandaus 10 Mann (1 Pikenir, 1 Schildträger, 5 Schützen, 3 Mann mit kleinenPiken). Auf je 20 Mann kam 1 Gefährt. Jeder Kreis hatte sein Bannermit seinen Wappen, welches von einem der Grundbesitzer getragenwurde. Wenn der Landeshauptmann persönlich zu Felde zog, so musstenalle Besitzer und Adlige mit ihm zugleich ausrücken. Im Jahre 1542hatte der König seine besondere Armee, und auch das Land stellte fürsich allein Truppen auf.