82 HI. Von Einführung der Feuerwaffen bis zum dreissigjährigen Kriege etc.
Namen Garden und bildeten gewisserniaassen den Anfang zu stellendenTruppen. Unter Kurfürst Johann Georg (1571 — 98) nahmen dieseFormationen eine bestimmtere und festere Gestalt an, es muss diese Zeitüberhaupt angesehen werden wie der Uebergang aus der alten in eineneue Ordnung. Die Garden (oder Besatzung) von Küstrin mussten denEid auf den Artikelbrief leisten (zum ersten Male in Brandenburg-Preu-ssen), durch welchen Ordnung und Disziplin festgestellt wurde. DenBefehlshabern der Festungsbesatzungen wurde aufgegeben, diese be-ständig in Uebung zu erhalten und häufige Musterungen vorzunehmen.Es wurden Capitulationen angeordnet für gelegentliche Truppenzusam-menziehungen, zuerst [der Keiterei, bisweilen auch des Fussvolks mitFeuerwaffen. Im Jahre 1583 erging der Befehl zu einer allgemeinenAnfertigung von Verzeichnissen der Edelleute und Städte, behufs Heran-ziehung zum Lehnsdienste. Der Plan für die Mobilisirung des Heereswurde aufgestellt. Adligen wie städtischen Aufgeboten wurden die Ortefür die Musterung und Zusammenziehung angegeben, welche auch in dieKapitulationen übergingen. Im Jahre 1571 wurden auch Fusstrabantenerrichtet, — der Anfang zu einer Leibgarde (1591). Die Landhauptleuteund Vögte versahen noch wie früher ihre militärischen Pflichten, warenaber nebenbei auch schon Offiziere auf Sold. Länger als ein halbes Jahr-hundert wurden die Aufgebote nur zu Besichtigungen zusammen gezogenund entwöhnten sich der Verpflichtung zum Kriegsdienste; die in Folgedessen entstehenden Unordnungen gaben i. J. 1610 Veranlassung zumErlass von strengen Vorschriften bezüglich der Aufgebote. Die Offiziers-stellen besetzte der Kurfürst selbst. Im Jahre 1616 kam eine neue Ver-ordnung heraus für den Dienst des Adels und der Städte, nach Bezirken,und die Etats für die Garden (Garnisonen) der Festungen und für dieLeibgarden wurden festgesetzt.
Die Artillerie bildete in Brandenburg schon von früh her den Gegen-stand besonderer Sorgfalt und zweckmässigster Verwendung. MarkgrafAlb recht wies in seiner Kriegsordnung vom Jahre 1555 auf die Noth-wendigkeit und den Nutzen einer sachgemässen Anwendung von Artilleriehin und in Schlachtaufstellungen wies er ihnen immer die günstigsteStellung an.
In Oesterreich bestand in der Zeit vom Tode Maximilian's biszum dreissigj ährigen Kriege Aufgebot und Ermiethung in alter Weisefort. Je weniger gern aber der Adel seinen persönlichen Dienst ausführte,desto mehr verbreiteten seine Verpflichtungen sich auf alle übrigen Ständeund um so genauer wurde Zahl, Ordnung und Zusammenziehung desAdels und besonders seiner Untergebenen festgesetzt.
Unter Ferdinand I. wurde i. J. 1541 den Landständen der öster-reichischen Erblande aufgelegt, den 10. Mann mit Waffen und Pferden