70 HI. Von Einführung der Feuerwaffen bis zum dreissigjährigen Kriege etc.
ausserhalb desselben im Reiche. Alle 100 Kirissere waren Edelleute,jeder hatte Waffenträger, 1 Reitknecht, 1 Arkebusir, 1 Trabanten, 2 Die-ner und 1 Pagen, im Ganzen 7 Mann. Zu jedem Fähnlein gehörten anOffizieren: 1 Hauptmann, 1 Lieutenant, und 1 Fähndrich. Alle 4 Fähn-lein bestanden in Summa aus 1620 Combattanten und 208 Nichtcombat-tanten, zusammen also 1828 Mann. Der Kaiser selbst ernannte diesämmtlichen Offiziere, aus dem besten Adel Oesterreichs. Der Kirissermusste eine volle Panzerrüstung, ein gepanzertes Pferd, 1 mit Feuerge-wehr bewaffneten Schützen zu Pferde, 2 Halbpikenire (mit Halblanzen),und 3 "Waffenträger (davon 1 ein Edelmann) haben. Es ist hieraus er-sichtlich, dass die französischen Ordonnanzcompagnien bei der Errichtungder adligen Kirissere als Vorbild gedient hatten.
Damit verband Maximilian noch eine andere Einrichtung: er beganndie deutschen Reichs fürsten in seinen Dienst zu nehmen,indem er sie verpflichtete für ein bestimmtes Gehalt eine gewisse Anzahlvon Reitern zu steter Bereitschaft für den Dienst des Kaisers anzuwerbenund zu unterhalten. So nahm er i. J. 1509 den Herzog Erich vou Braun-schweig-Lüneburg mit 150 Mann Reiterei für 10 Gulden monatlich proPferd auf 4 Monate in seinen Dienst, — i. J. 1515 den Herzog von Meck-lenburg auf 1 Jahr mit 25 Reitern und 4 Zugpferden für 8 Gulden proMonat und Pferd, — und in demselben Jahre auch den MarkgrafenKasimir von Brandenburg mit 40 bewaffneten Reitern. Er nahm Edel-leute in seinen Dienst auch mit der geringsten Zahl von Leuten undPferden, Andre auf lange Zeit und sogar für das ganze Leben. Die Für-sten aber, welche in seinen Dienst traten, nahmen ihrerseits andre Edel-leute mit einer geringen Anzahl Berittener auf unbestimmte Zeit inDienst, um ihre Abtheilung jederzeit complett zu erhalten.
In Tyrol nahm, nach Herzog Friedrich's Tode, die Kriegsorga-nisation wieder fast den alten feudalen Charakter an. und die Macht desLandesherzogs war ebenso beschränkt, wie in den andern österreichi-schen Landen. Im Jahre 1511 aber legte Maximilian den Grund zuder künftigen Kriegsverfassung Tyrols, indem er bestimmte, dass allebefestigten Orte neu befestigt und mit Proviant versehen werden sollten,dass einem bedrohten Theile des Landes das ganze Land Hülfe leistensolle, — dass je nach der drohenden Gefahr 5, 10, 15, sogar 20000 Mannaufgeboten werden sollten, und wenn dies auch noch nicht genüge, einAufgebot pro Kopf eintrete, —■ und dass für die Besoldung das Land, fürdie Verpflegung und Waffen aber der Landesherzog aufkommen müsse.
Im Jahre 1518 setzte Maximilian ein gegenseitiges D efen-sivbündniss zwischen allen österreichischen Erblandenein. Jedes derselben sollte vor allen Dingen mit dem eigenen Landes-aufgebote zu seiner Vertheidigung ausrücken. Wenn das nicht ausreichte,