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Abth. 2, Das Mittelalter Bd. 2 (1885) Von der Einführung der Feuerwaffen bis zum 30jährigen Kriege : (1350 - 1618)
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64 HI. Von Einführung der Feuerwaffen Ms zum clreissigjiihrigen Kriege etc.

§ U2.In Deutsehland und Oesterreich.

Die Kriegsverfassimg des deutschen Reiches bis zur Zeit Maximi-lian'sl. (1493) befand sich in einem traurigen Zustande des Verfalls.Die Ursache davon lag darin, dass sie wie vordem auf die Lehnskriegs-pflicht einer Menge von Reichsfürsten, grossen und kleinen, geistlichen undweltlichen Herrschern, Vasallen und Untervasallen, sowie der freien undandern Reichsstädte gegründet war. Selbst im Falle wichtiger und not-wendiger Vertheidigungskriege wurde es den Kaisern ausserordentlichschwer, diese Lehns-Herren zu bewegen, dass sie persönlich mit ihrenLehnstruppen zum Kriege auszogen, und die erforderliche Truppenmachtzusammen zu bringen. Die Reichsfürsten gehorchten ungern oder auchgar nicht dem Rufe des Kaisers und den Beschlüssen der Reichstage,ebensowenig die Vasallen den Reichsfürsten, die Untervasallen denVasallen u. s. w. Und wenn sie gehorsamten, so suchten sie auf alleWeise nur möglichst wenig Truppen zu stellen und auf möglichst kurzeZeit, suchten sich gegenseitig die Vasallen, Untervasallen u. s. w. ab-spenstig zu machen. Mit einem Worte alle Mängel der feudalritter-lichen Kriegsorganisation, welche sich schliesslich überlebt hatte, er-reichten in diesen 1 J / 2 Jahrhunderten in dem weiten, aber zerrissenen undin sich uneinigen deutschen Reiche den höchsten Grad, und vergeblichwaren alle zur Abhülfe versuchten Maassregeln. Es wurden Reichs-Matrikel erlassen, welche festsetzten, wie viele Truppen jedes Mitglieddes Reiches zu stellen habe, detaillirte Kriegsartikel zur Hand-habung und Aufrechthaltung der Disziplin bei den Truppen u. s. w., aberAlles blieb ohne Belang und Wirkung.

Diese Lage machte sich besonders zur Zeit der Hussitenkriege fühl-bar, der ausserordentlichen Einheitlichkeit der Hussitenarmeen und derEinhelligkeit ihrer Anführer gegenüber, und dann nach diesen Kriegen,als für das Reich sich eine neue Gefahr von Seiten der Türken und ausder feindlichen Haltung von Frankreich erhob. Im Jahre 1474 war dieStärke des kaiserlichen Heeres im Ganzen auf 84000 Mann festgesetzt,i. J. 1475 zum Feldzug gegen Karl den Kühnen Herzog von Burgundauf 69370 Mann; aber selbst diese für die Grösse des Reichs äusserstgeringe Truppenzahl gelangte nicht annähernd zur Gestellung. Ueber-haupt waren stets bei allen Gelegenheiten und Verhältnissen die sämmt-lichen nur halben Maassregeln und deren ungenügende Ausführungäusserst nachtheilig für das Reich.

Unvergleichlich besser stand es um die Kriegsverfassung der freienund übrigen grossen Reichsstädte. In Folge ihres Kriegsrechtes war