Kriegsverfassung und Kriegskunst im Besonderen. 61
Angriffs von aussen das Vaterland mit den Waffen zu schützen und ent-weder bei einem besondern Kriegsunternehmen, oder in einem ganzenFeldzuge zu dienen. Alle Verbindlichkeiten und Anordnungen bezüglichdieses Punktes lagen den Gemeindeverwaltungen ob, darunter auch dieEintheilung der zum Aufgebot Gehörenden in Fusssoldaten (peones) undberittene (milites, caballeros), je nach ihrem Besitzstand und ihrem Ver-mögen oder Nichtvermögen, Pferde und die Ausrüstung dafür zu haltenu.s.w. Alles auf die Befreiung vom Dienste Bezügliche war durch Ge-setze genau bestimmt und wurde strenge und pünktlich innegehalten.Die ritterliche schwere Reiterei war dabei nicht allein die Haupt-, sondernauch die beste und angesehenste Truppengattung, sie bestand aus denvornehmsten und reichsten Männern. Anführer der Gemeindeaufgebotewaren die Aeltesten derselben und die Alcalden (Richter), welche dieFahne der Gemeinde bewahrten. In der Gemeinde war jeder Waffen-fähige verpflichtet, in dem Aufgebot zu dienen, er konnte sich aber vonder Theilnahme an einem fonsado (Expedition) loskaufen durch Erlegungeiner Geldsumme (fonsadera, fossataria). Alte und Kranke, ebenso dieauf Wallfahrt Begriffenen und die, welche in demselben Jahre ihr Weibverloren hatten, u. s. w., waren frei vom fonsado und der fonsadera.Für Unterhalt und Ausbesserung der Schlösser (Burgen) wurde eine be-sondere Abgabe gezahlt (castilleria).
Die Könige hatten ausserdem ihre eigenen Hoftruppen (militia regalispalatii), welche der königliche Waffenträger (armiger regis) befehligte,der zugleich mit dem Majordomus zu den höchsten Hofchargen gehörte.
Alle diese wesentlichsten Grundzüge der Kriegsorganisation in denchristlichen Königreichen Spaniens blieben lange bestehen, bis über dieMitte des 14. Jahrhunderts hinaus, nur mit einigen im Laufe der Zeiteingetretenen und durch die Verhältnisse bedingten Veränderungen.
So drang z. B. das Halten von Truppen auf Sold und von Mieth-lingen auch in Spanien mehr und mehr ein und fand Verbreitung.
Besonders aber war von Einfluss auf die Kriegsverfassung der Spa-nier ihr fortgesetzter Kampf mit den spanischen Mauren. Dieser Einflussdrückte sich dadurch aus, dass Heeresverfassung und Heerwesen derSpanier unter Bewahrung ihrer alten Grundlage doch viel von den Maurenannahmen, und zwar zu so entschiedenem Vortheil, dass dadurch vielbeigetragen wurde zu der späteren Vortrefflichkeit und Ueberlegenheitder spanischen Heere (im 15. und 16. Jahrhundert).
Früher und mehr als sonstwo war diesem Einfluss die im 13. und14. Jahrhundert nach maurischem Muster gebildete, ausgezeichneteleichte Reiterei (genetajos oder ginetas) bemerkbar, welche die gleich-zeitige französische und deutsche weit übertraf. Statt der Panzer trugsie lederne, mit mehreren Schichten dichter Leinwand gefütterte Jacken