(30 HI. Von Einführung der Feuerwaffen bis zum dreissigjiihrigen Kriege etc.
§• 111:In Spanien und Portugal.
Die Hauptgrvmdlage der Kriegsorganisation der christlichen Staatenin Nordwest- und später in ganz Spanien von dessen Eroberung durchdie arabischen Mauren um die Mitte des 8. Jahrhunderts an bis zu derenVertreibung von da zu Ende des 15. Jahrhunderts (1492) war diejenigeder ersten Besitzer Spaniens, der Westgothen. Die Quelle der allgemei-nen Wehrpflicht bei ihnen war nicht der Grundbesitz, sondern nach alt-germanischem Gebrauch hatte jeder Waffenfähige das Recht und diePflicht zum Kriege zu ziehen. Zu diesem Zwecke war das ganze Volkin Kriegshaufen getheilt, denen ein vom Könige ernannter Herzog (dux)vorstand, und unter ihm der Graf (comes, praepositus hostis), die Tau-sender (tiufod, millenarius), Fünfhunderter, Hunderter und Zehner: diemilitärische Ordnung im Heere, sowie die Befreiung vom Dienste warendurch strenge Gesetze geregelt. Dabei mussten AUe, welche Sklavenbesassen, 1 / l0 derselben mit sich in den Krieg fähren, ein Gebrauch, inwelchem die Westgothen von den übrigen deutschen Stämmen abwichen,bei denen die Sklaven nicht berechtigt waren Waffen zu tragen.
Hieraus folgt, dass die Kriegspflicht des Volkes einzig auf den Auf-ruf des Königs gegründet'^war. Dafür hatte er auch den Unterhalt desHeeres während der Zeit des Krieges zu besorgen, zu welchem Zweckein allen Städten und Burgen sich Vorräthe von Lebensmitteln befanden.
Schon zur Zeit der Eroberung Spaniens durch die arabischen Maurenbildete die Reiterei den Hauptbestandtheil des Westgothen-Heeres undwar mit erzenen Waffen vortrefflich ausgerüstet. Die Bewaffnung desFussvolks war einfacher und leichter, vorzugsweise Bogen und Pfeile.Wurfspiesse, Schwert oder Säbel, und kleine Schilde. Auch Maschinengab es zum Schleudern von Steinen und Pfeilen. Die Westgothen übtensich unaufhörlich in kriegerischen Spielen und Uebungen, und führtenschon seit frühesten Zeiten Kriegsunternehmungen auch zur See aus.
j__ • Diese Hauptgrundlagen der Kriegsverfassung der Westgothen erhielt
sich lange Zeit nicht nur in dem von den Mauren unabhängigen nord-westlichen Spanien, sondern auch in den übrigen von jenen erobertenTheilen, wo die Mauren den Bewohnern der von ihnen unterworfenenProvinzen alle ihre Gesetze und Gebräuche belassen hatten und nur eineAbgabe erhoben. Daher gingen die hauptsächlichsten Züge der west-gothischen Kriegsverfassung in dem Maasse, wie sich in Spanien christ-liche Königreiche bildeten, auch in die zwischen den Königen und denGemeinden geschlossenen Verträge und Statuten oder fuero's über. Kraftdieser fuero's war die erste Pflicht eines jeden Bürgers, im Falle eines