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Abth. 2, Das Mittelalter Bd. 2 (1885) Von der Einführung der Feuerwaffen bis zum 30jährigen Kriege : (1350 - 1618)
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Kriegsverfassung und Kriegskunst im Besonderen. 55

zern und Arkebusen aufzunehmen, wenn sie von Cavallerie oder Fuss-pikeniren angegriffen werden sollte.

Unter dem Schutze der Avantgarde erwählte das Banner, d. h. dieHauptmasse, sich die Stelle der feindlichen Schlachtordnung, welchensie angreifen konnte, und ging dann sofort zum Angriff über.

Der eben angegebenen Schlachtordnung des Cantonbanners entsprachauch die Ordnung seiner Marschbewegungen.

Schon seit Anfang des 15. Jahrhunderts besassen die Schweizer einvollkommen ausgearbeitetes Reglement der Evolutionen, das noch 100Jahre nachher ganz und beständig bei ihnen Geltung hatte. Nach diesemReglement haben sie es vortrefflich verstanden, aus der Phalanx in eineschmale Marschcolonne überzugehen, indem sie dazu die Phalanx in derFront in kleine Rottenabtheilungen theilten und sie vom rechten oderlinken Flügel hintereinander schoben, und ebenso stellten sie aus derMarschordnung wieder die Schlachtordnung her, formirten Carre gegenCavallerie, wobei die Fahrzeuge im Innern standen, oder auch ein Carreohne vordere Front, nur nach 3 Seiten, das Banner in der mittleren Face,die Fahrzeuge zwischen sich. In der Defensive formirten sie oft einKreuz, indem Pikenire und Hellebardisten der Avantgarde sich vor derFront der Hauptmacht oder Phalanx, die übrigen Mannschaften derAvantgarde sich hinter derselben im Carre formirten.

In der allgemeinen Schlachtordnung theilten sich die Armeen desschweizerischen G-esammtbundes, seit Beginn des 15. und besonders seitdem 16. Jahrhundert, in Avantgarde, Hauptmacht und Arrieregarde, bis-weilen alle gleich stark, meist aber ungleich, zusammengesetzt aus denverschiedenen Waffengattungen in verschiedenem Verhältniss, je nachden Umständen. Dabei formirten sich die grossen Truppentheile in mehrals gewöhnlicher Tiefe, zu Anfang des 16. Jahrhunderts sogar im Quadrat,d. h. Front und Tiefe gleich.

Schon seit dem Ende des 14. Jahrhunderts begann man aus derSchweiz Miethstruppen für den Dienst in fremden Staaten anzuwerben(vor allen in Frankreich für König Ludwig XI., s. oben). Dieses Anwer-ben wurde mitunter in privater Weise einem der schweizerischen Haupt-leute aufgetragen, meist jedoch geschah es durch Verträge mit den ein-zelnen Cantons, oder, behufs grösserer Regelmässigkeit und Ordnung,mit dem gesammten Bunde. In letzterem Falle stellte und formirte derBund selbst die durch den Vertrag ausbedungene Truppenzahl, setzte zu-verlässige Führer darüber ein und gab ihnen kleine Fähnlein (nicht dasgrosse Banner) mit. Dafür erhielt die Bundesregierung Geld zur Auszahl-ung an die einzelnen Cantons, bisweilen auch reiche Geschenke und Pen-sionen für die einflussreichsten Personen in denselben. Der Sold für dieTruppen, die Zahlungstermine u. s. w. waren durch Verträge geregelt.