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Abth. 2, Das Mittelalter Bd. 2 (1885) Von der Einführung der Feuerwaffen bis zum 30jährigen Kriege : (1350 - 1618)
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34 HI. Von Einführung der Feuerwaffen bis zum dreissigjährigen Kriege etc.

In diesem Zustande befand sich Kriegsverfassung und Heerwesen inEngland bis zur 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts und noch später. Aberdie Einführung der Feuerwaffen, obgleich sie in England langsamer vorsich ging, als in den übrigen Staaten West-Europa's, änderte allmählichdoch beide um. Der frühere Lehns - Kriegsdienst hörte auf und wurdedurch verschiedene militärische Verpflichtungen und Verordnungen ersetzt.Unter der Königin Maria (155356) wurde verfügt, dass alle Nichtgeist-lichen, welche ein Vermögen von 1000 Pfund Sterling und darüber be-sassen, je 6 zum Dienste der Halblanze (schwere Reiterei) tauglichePferde und je 10 Pferde für den leichten Reiterdienst, beide Arten mitvoller Ausrüstung, unterhalten sollten. Diejenigen Laien aber, welche1000 und mehr Mark im Vermögen hatten, sollten 4 Pferde schwerer und6 Pferde leichter Reiterei halten, und so in dem Vermögens-Census ent-sprechender Weise verminderte sich diese Verpflichtung nach Klassen ab-wärts. Die Bewohner aller Städte, Flecken und Kirchspiele waren ver-pflichtet, einen bestimmten Vorrath an Waffen aufzubringen.

Die ersten wirklich ständigen Truppen Englands waren die könig-lichen Leibgarden: Sergeants, Leib-Trabanten, und seit der ZeitRichard's H. und Heinrich's VII. die adligen Pensionäre.Deren Dienst jedoch war mehr bei Hofe, als im Felde.

Die Hauptstärke des Heeres lag jedoch in den Miethstruppen.Seit Eduard III. schlössen die Könige mit ihren eigenen und fremdenUntertbanen Verträge über Ermiethung von Truppen, gegen bestimmtenSold, nur auf die Zeit des Krieges oder Feldzuges. Deshalb waren dieMiethstruppen (mit Ausnahme der ständigen Besatzungen in Städten undBurgen) keine eigentlich stehenden. Ihr Unterhalt, bisweilen sogar ihreAnzahl, wurde durch das Parlament festgestellt. In Kraft der eben be-zeichneten Verträge verpflichteten sich die Oberwerber zum Dienste desKönigs für die verschiedenen Truppengattungen eine bestimmte Anzahlvon brauchbaren, zuverlässig bewaffneten und ausgebildeten Leuten ineiner gewissen Zeit und gegen gewissen Sold zu stellen. Wenn einFeldzug nach aussen bevorstand, so nahmen die Könige bisweilen sogarVerbrecher im Heere auf, denen sie Begnadigung versprachen als Beloh-nung für den Feldzug jenseits der Landesgrenze.

Einige Könige legten ausserdem persönlich einzelnen Kreisen,Städten, Flecken, Gemeinden, Zünften, sogar einzelnen Personen dieVerpflichtung auf, für das Heer Leute, Pferde und Waffen zu stellen, oderdafür Geld zu zahlen. Da dies dem Statut Eduard'sIII. nicht ent-sprach, so beschwerten sich die Gemeinden häufig deswegen, und dasStatut wurde dann pünktlich ausgeführt. Später jedoch, namentlich unterHeinrich III. und Elisabeth wiederholte sich das öfter.

Das Fussvolk in England verdiente mehr Beachtung und war zahl-