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Abth. 1, Das Alterthum Bd. 3 (1875) Vom Beginn des zweiten punischen Krieges bis zum Anfang der Kriege Julius Cäsars in Gallien : (218 - 58 v. Chr.)
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306 HI. Vom Tode Alexander's d. Gr. bis zu Augustus (32330 v. Chr.).

Dessenungeachtet waren die Verbündeten nicht allein dieses Eechtes nichttheilhaftig, sondern beständig noch mit Aushebungen und Leistungenaller Arten von Kriegsabgaben, Lieferungen und Steuern belastet. CajusSempronius Gracchus hatte im Jahre 121 ein Gesetz auf Uebertragung dervollen römischen Bürgerrechte auf sie eingebracht; Senat und Aristo-kratie waren dem aber entschieden entgegengetreten, sodass er seineAbsicht nicht durchzuführen vermocht hatte. Seinem Beispiele warenspäter andere Demagogen gefolgt, in der Hoffnung, die Bundesgenossendadurch gegen Senat und Aristokratie auf ihre Seite zu bringen, hattenaber ebenso wenig Erfolg gehabt. Als endlich im Jahre 91 der Volks-tribun Livius Drusus das gracchische Gesetz über die Bundesgenossenaufs Neue vorgelegt hatte, wurde er ermordet, das von ihm beantragteGesetz verworfen, und durch das von Varius eingebrachte Gesetz (dielex Varia) Jeder eines Criminalverbrechens schuldig erklärt, der eswagte, das gracchische Gesetz wieder einzubringen. Nun fielen die Pe-ligner, Vestiner, Marruciner, Picenter, Apulier, Lucanier und an derSpitze Aller die Marser und Samniten von Rom ab, bildeten einen unab-hängigen verbündeten italischenFreistaat, zu dessen Haupt-stadt Corfinium unter dem Namen Italic um erklärt wurde, setzten da-selbst eine Curie und Senat von 500 Mitgliedern ein, wählten zwei Con-suln: den Silo Pompädius, einen Marser, und den Samniten C. Pa-piusMutilus*), und stellten in kürzester Zeit ein in römischer Kriegs-kunst geübtes schlagfertiges Heer von 100,000 Mann auf. Auf dieDrohungen des im Picenischen befehligenden Servilius gegen die Ein-wohner der Stadt Asculum folgte die Ermordung desselben und aller inAsculum sich befindenden Römer (90) durch diese Einwohner, und damitwar das Signal zum offenen Aufstande der Verbündeten gegen Rom ge-geben. Bevor sie indessen den Krieg begannen, schickten die Verbündetennoch eine Gesandtschaft nach Rom, um dem Senate zum letzten Male dieBilligkeit ihrer Forderungen vorzustellen. Der Senat aber, seinemGrundsatze treu niemals und von Niemandem sich Vorschriftenmachen zu lassen forderte, dass zuerst die Bundesgenossen sichunterwerfen sollten, und griff auf ihre entschiedene Weigerung, zuausserordentlichen und energischen Massregeln. Die Republik wurdein Gefahr erklärt, alle öffentlichen Angelegenheiten eingestellt, dieGerichtstribunale geschlossen, den Bürgern befohlen, statt der Friedens-toga die Kriegstunica anzulegen, und Rom verwandelte sich in ein un-geheures Heerlager. Beide Consuln: L. Julius Cäsar und Rutilius Lupusbrachen unter Zurücklassung eines Theiles ihrer Heere auf, der Ersterenach Samnium, der Letztere in das Gebiet der Marser. Ihre Legaten

*) Nach Anderen C. Aponius. Anmerkung des Uebersetzers.