258 HI. Vom Tode Alexander's d. Gr. bis zu Augustus (323—30 v. Chr.).
Aristokratie, im Jahre 107, zur Zeit der Kriege mit Jugurtha, da warber im Gegensatz zu den alten fundamentalen Staatseinrichtungen seineArmee aus der ärmsten Klasse, aus Freigelassenen undSklaven, und bemächtigte sich dann mit Hülfe dieser ihm blind er-gebenen Truppen der höchsten Gewalt in Rom. Seinem Beispiele folgtenalle übrigen namhaften ehrgeizigen Männer jener Zeit: Sulla, Crassus,Pompejus, Cäsar, Antonius, Lepidus, Octavianus Augustus, und auf dieseWeise ward die Hauptgrundlage der Vollkommenheit von Roms mili-tärischer Organisation — die vorzügliche Zusammensetzungder römischen Heere — für immer vernichtet und damit zu-gleich erhielt auch die militärische Organisation dieses Staates selbsteine vollkommen andere Gestalt.
Das Recht im Heere zu dienen hörte bereits auf, das ehrenvolle Vor-recht des römischen Bürgers und der einzige Weg zur Erlangung vonöffentlichen Aemtern und Auszeichnungen zu sein. Die vornehmen undbegüterten römischen Bürger erachteten den Dienst im Heere für einedrückende Pflicht und suchten auf jede Weise sich derselben zu ent-ziehen. Das alte Gesetz, dass man eine gewisse Reihe von Jahren imHeere gedient haben müsse, um öffentliche Aemter bekleiden zu können,wurde nicht mehr beobachtet. Auf diese Weise wurden die römischenArmeen nicht mehr aus dem besten auserlesensten Theile der römischenBürger gebildet, sondern fast ausschliesslich nur aus den ärmsten Bür-gern, den Proletariern (die keinerlei Habe noch Vermögen besassen),aus Freigelassenen, römischen Tributpflichtigen, Fremden, aus Ver-brechern sogar, aus Räubern, und besonders aus Sklaven (aus denLetzteren stellte sich Marius sogar eine besondere Leibwache zusammen).In dem Etat der römischen Heere jener Zeit befinden sich in grosser Zahl(bei Pompejus sogar 2000) auch Veteranen, die, auf confiscirten odereroberten Ländereien, welche die Feldherren (Sulla zuerst) an sie ver-theilten, angesiedelt, in Fällen besonderer Wichtigkeit von diesen Feld-herren zum Dienst bei der Truppe herbeigerufen, deshalb auch denNamen evocati führten und im Dienste sich vieler und grosser Vorrechteerfreuten.
Die Eintheilung in römische, Bundesgenossen- und Hülfstruj/penexistirte nur bis zum Bundesgenossen-Kriege (90—88). Seit dieser Zeitverschwand mit der Verleihung der Rechte eines römischen Bürgers andie italischen Bundesgenossen die Bezeichnung »Bundesgenossen-Truppen« und es blieb nur die Eintheilung in römische, in Italienausgehobene, Truppen und Hülfs- oder Flügel-Truppen [auxi-Hares vel alariae cohortes), die in den römischen Provinzen [provin-ciae) oder den Rom unterworfenen Gebieten ausserhalb Italiens, oderauch für Sold oder auf Grund freiwilliger Verträge mit den von Rom unab-