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Abth. 1, Das Alterthum Bd. 3 (1875) Vom Beginn des zweiten punischen Krieges bis zum Anfang der Kriege Julius Cäsars in Gallien : (218 - 58 v. Chr.)
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2-1. Der zweite punische Krieg (218202). . 15

Schutz seit der Zeit des Vertrages mit Hasdrubal, obgleich der römischeSenat denselben nicht bestätigt hatte. Da sie die von Seiten Hannibal'sihnen drohende Gefahr bemerkten, schickten sie nach Rom und baten umHülfe. Anstatt ihnen sofort ein Heer zu Hülfe zu senden. berieth derrömische Senat lange hin und her und beschloss endlich. Gesandte nachHispanien zu senden, um sich von der Sachlage zu überzeugen und Han-nibal zur genauen Erfüllung der mit Hasdrubal abgeschlossenen Vertrags-bedingungen zu bestimmen. Polybius sagt (III. Buch 15. Kapitel), dass»Hannibal die römischen Gesandten in Neu-Karthago empfing und siedahin beschied , dass zwischen den Saguntiern unlängst Unruhen ausge-brochen seien, zu deren Begleichung Jene die Römer angerufen hätten,dass aber die Römer ungerechter Weise einige der Häupter der Stadtzum Tode verurtheilt hätten; er (Hannibal) wolle diese Ungerechtigkeitnicht ungeahndet lassen, denn die Karthager pflegten die unschuldig Un-terdrückten zu beschützen«. »Inzwischen aber«, fährt Polybius fort, »sandteHannibal nach Karthago und liess dem Senat sagen, wie er sich den Sa-guntiern gegenüber zu verhalten beabsichtige. welche im Vertrauen aufihr Bündniss mit Rom einigen Unterthanen der karthagischen RepublikUnrecht anthäten.« »Kurzum«, schliesst Polybius, »Hannibal urtheiltenicht mit Ueberlegung, sondern folgte nur verblendet seinem Zorn undseiner Erbitterung. Statt die wahren Beweggründe zu seinem Verhaltenanzugeben, nahm er seine Zuflucht zu leeren Vorwänden, der gewöhn-liche Fehler Derer, welche, wenig sich um die Gerechtigkeit kümmernd,nur der Stimme ihrer verderblichen Leidenschaften gehorchen, woheres denn auch kam, dass er, den wahren Grund seines Thuns verschwei-gend und einen andern auf Nichts gestützten vorführend, als der Anstif-ter des Krieges bezeichnet werden muss, der nicht allein dem gesundenUrtheil, sondern auch allen Gesetzen der Billigkeit und des Rechts zu-wider handelte.« Bei aller Gewissenhaftigkeit des Polybius ist hier den-noch der Freund der Scipionen und der Römer nicht zu verkennen, undsein Urtheil ungerecht. Polybius wiederholt, was die Römer sagten,welche gegen die Karthager und Hannibal von Hass erfüllt waren. Nachanderen Zeugnissen, die weit grösseres Vertrauen verdienen und mit demCharakter, den Beweggründen und den Absichten Hannibal's überein-stimmen, benutzte dieser Letztere, fest entschlossen zu dem Kriege gegenRom, nur die sich ihm zufällig darbietende Gelegenheit hierzu, nämlich :die zwischen den Saguntiern und den angrenzenden hispanischen, unterKarthago's Botmässigkeit stehenden Stämmen ausgebrochenen Zwistig-keiten, welche gerade zu dieser Zeit und wahrscheinlich in Folge desAufruhrs in Sagunt und einer Beleidigung von Karthagern durch die Sa-guntier entstanden, mit einem Worte, er griff nicht zu leeren Vorwän-den, sondern wies auf ganz triftige Ursachen hin. Die eigentlichen