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Abth. 1, Das Alterthum Bd. 2 (1874) Vom Tode Alexander's des Grossen bis zum zweiten punischen Kriege : (218 v. Chr.)
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124 III- Vom Tode Alexander's d. Gr. bis zum zweiten punischen Kriege.

oder beschränkte die Zahl der Landtruppen und Seeschiffe auf ein Mini-mum, sog die Staatseinkünfte und den Schatz des Gegners durch uner-messliche Geldcontributionen aus, verbot ihm, Krieg zu erklären undFrieden zu schliessen ohne Genehmigung des römischen Senats und nahmdas Recht in Anspruch, über die wichtigsten äusseren und sogar innerenAngelegenheiten desselben zu entscheiden*).

War im Stillen beschlossen, das eine oder andere Volk oder Reichmit Krieg zu überziehen, so bemühte sich Rom, schon vor der eigent-lichen und ordnungsmässigen Kriegserklärung, insgeheim sorgfältige undausführliche Nachrichten einzuziehen über die Mittel und Kräfte des be-treffenden Volkes oder Staates, über die Stimmung der Bewohner, überPersönlichkeit, Fähigkeiten und Charakter seiner Feldherren, über dieEigenschaften des Landes, kurz über Alles, was zu wissen nothwendigwar, um darnach sein politisches und militärisches Verhalten richten zukönnen. Dem entsprechend entwarf es dann seinen allgemeinen Kriegs-plan und die ersten kriegerischen Unternehmungen, hielt seine Absichtenaber möglichst geheim und suchte die Gegner durch falsche Gerüchte,Bewegungen und Handlungen zu täuschen. Während dessen aber wurdenin Rom, bei den Bundesgenossen und den unterworfenen Völkern Heereausgehoben, an geeigneten Orten Lebensmittel-Magazine errichtet (hor-reum) , bewegliche Waffenarsenale (armamentarium) , Waffenfabriken[fabricae] etablirt etc.

Sobald alle Vorbereitungen und Rüstungen zum Kriege vollkommenbeendigt waren, Hess der römische Senat durch äiefetiales oder Priester(von denen im I. Theile schon die Rede war) unter gewissen Cere-monien an den Gegner den Krieg erklären. Diese forderten im Namendes römischen Senates und Volkes Genugthuung für die ihnenzugefügte Beleidigung oder für die Verletzung ihrer Rechte und Inter-essen. Wurde dies verweigert, so warf einer der Fetialen eine blut-befleckte Lanze auf feindliches Gebiet, was als Zeichen der feierlichenKriegserklärung galt und clarigatio genannt wurde. Als die römischeHerrschaft sich über die Grenzen Italiens hinaus zu erweitern begann,fand der feierliche Akt der Kriegserklärung auf dem sogenanntenKriegsfelde [agger hostilis) vor den Mauern Roms statt. Nach erfolgterKriegserklärung wurden sofort die Thore des Janustempels geöffnet undblieben dies bis zur Beendigung des Krieges,die römische Armee aberrückte sogleich ins Feld.

Oben wurde schon bemerkt, dass bei gewöhnlichen Gelegenheiten

*) Es ist merkwürdig, dass die Politik des heidnischenRom von 754 v. Chr.bis zum 4. Jahrhundert n. Chr. und des christlichen Rom vom 6. Jahrhundertn. Chr. bis auf den heutigen Tag stets dieselbe geblieben ist, d. h. mit dem heutigenAusdruck bezeichnet eine jesuitische.-