20. Die Römer. 111
Züchtigung mit Ruthen oder Knüppeln (fiistuarhim) bestraft, wobei dieZahl der Schläge von der Grösse des Vergehens abhing.
Dieselbe Strafe wurde über Diebe, falsche Zeugen, liederliche Bur-schen etc. verhängt. Dem Diebe gleich wurde auch Derjenige angesehenund bestraft, der lügnerischer Weise sich einer ausgezeichneten Kriegs-that rühmte.
Für geringere Vergehen wurden dem Soldaten Abzüge gemacht.Theile oder auch die ganze Löhnung (was aere* dirutus hiess).
Im Allgemeinen waren die militärischen Gesetze und Strafen fürVergehen und Verbrechen der Soldaten bei den Römern sehr streng; diehauptsächlichsten Strafformen waren: Todesstrafe, körperliche Züchti-gung, Geldstrafen und Beschimpfung 'Ehrenstrafen, demissio ignomimoswoder Ausstossung aus dem Militärdienste, Verurtheilung zum Tragen zer-rissener Kleider, Ausstellung am Schandpfahl etc.; — vor diesen Strafenschützte weder Rang noch Würde, weder adeliges Geschlecht, noch Zahlder Mitschuldigen; durch diese strengen Gesetze und Strafen erhieltenaber auch die Römer in ihren Truppen eine so stramme Disciplin, wiesie bei keinem der Völker des Alterthums, selbst nicht bei den Griechen,existirt hatte.
Aber, — muss man hinzusetzen, — in der vorliegenden Periode derbesten Zeiten der römischen Republik waren die Sitten in derselben nochso einfach und streng, das Ehrgefühl so entwickelt, die Liebe zum Vater-lande und die Achtung vor dem Gesetz und der Pflicht so tief und mächtig,dass militärische Verbrechen und Bestrafungen derselben selten vor-kamen und die Kriegsdisciplinargesetze mehr vorbeugend als strafendeintreten konnten, — denn die von Allen und Jedem im römischenHeere geübte Pflichterfüllung basirte nicht in der Furcht vor der Strafe,sondern in jenen edlen und erhabenen Gefühlen, deren eben Erwähnunggeschah.
Die militärischen Belohnungen entsprangen ihrerseits ausder Absicht, in aussergewöhnlichem Maasse anzuregen und anzufeuern zuMuth, Tapferkeit, Liebe zum Vaterlande und dessen Nutz und Ruhme,zur Achtung vor dem Gesetze und der Pflicht und Ehre und zu allenbesten kriegerischen und bürgerlichen Tugenden. Sie bestanden im All-gemeinen : im Avancement zu höheren Truppenklassen oder Rangstufen,in Erhöhung des Soldes, in Geldgeschenken, in Beschenkung mit reichenEhrenrüstungen, Kränzen aus verschiedenen Blättern, silbernen odergoldenen Kränzen, Halsschmuck, Armbändern (französisch bracelets) etc.,auch wohl in Zutheilung von Land, lebenslänglichen Pensionen, Ver-kürzung der Dienstjahre oder gänzlicher Befreiung vom Dienst etc., und
*) aes militare, der Sold, die Löhnung der Soldaten. Anm. d. Uebers.