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Abth. 1, Das Alterthum Bd. 2 (1874) Vom Tode Alexander's des Grossen bis zum zweiten punischen Kriege : (218 v. Chr.)
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20. Die Eömer. 107

untadelhaften Sittlichkeit unumstösslich festgehalten. Zu diesem Behufehielten dieCensoren alljährlich am 15. Juli strenge Besichtigung über dierömischen Bitter .eqiiitum prolätio). Bei dieser Kevue erkundigten sichdie Censoren auf offenem Marktplatze nach dem sittlichen Verhalten undBetragen der Bitter, denen nicht nur Mangel an Muth, sondern Weich-lichkeit, selbst Indolenz durchaus nicht verziehen wurden. Dann wurdenalle Bitter in gleichförmiger Kriegsrüstung zusammengestellt und formirtund mussten auf ihren Pferden bei den Censoren vorbeireiten, welche dieschlecht gehaltenen Pferde zurückwiesen, aber keine anderen dafür ver-abfolgten, und auf diese Weise die Bitter, zur Strafe, der Ehre be-raubten, bei der Beiterei zu dienen. Nach Abdienung der festgesetztenZeit von zehn Jahren oder Feldzügen gaben die Bitter ihre Pferde an dieCensoren zurück. Die Quästoren machten ihnen die vorgeschriebenenAbzüge vom Gehalte für die gelieferten Pferde.

Lebensmittel und Fourage verausgabten die Quästoren in festge-setzten Maassen gegen Abzüge von der Löhnung. Die gewöhnlichen Sätzewaren: Weizen körn er für den römischen Fusssoldaten vier römischeMaass (ungefähr 23 Tschetweriks *) = 11 J / 2 Scheffel) im Monat, fürden römischen Beiter zwölf Maass (69 Tschetweriks 34y 2 Scheffel)für sich und zwei Diener, und Gerste 42 Maass (2030 Tschetweriks =J0 15 Scheffel) für drei Pferde; bei den Legionen der Bundesgenossen:für den Fusssoldaten ebensoviel, wie für den römischen, aber für denBeiter, für sich, einen Diener und zwei Pferde, nur acht Maass Weizen-körner und 35 Maass Gerste. Bisweilen wurde der Preis für Gersten-ration festgesetzt und den Leuten in Geld ausgezahlt. Die Weizenquotenwurden den Truppen der Bundesgenossen unentgeltlich geliefert, denrömischen Truppen aber wurden dafür Abzüge von der Löhnung ge-macht. In der vorliegenden Periode bis zu den Bürgerkriegen hin kosteteein römisches Maass Weizen ein As (2'/ c2y 3 Kopeken, 810 Pfennige),sodass eine Tageslöhnung fast zur Bezahlung einer ganzen MonatsrationWeizen hinreichte. Die Ausgabe des gekörnten Weizens geschah füracht, zehn, fünfzehn oder dreissig Tage im Voraus. Die römischen Sol-daten (die noch nicht verstanden, Brod zu backen) zerrieben die in naturaempfangenen Weizenkörner zwischen Steinen, mahlten sie nachher aufHandmühlen und buken dann auf Kohlen daraus Fladen oder kochteneine Art Brei davon. Bei dieser Gelegenheit mag erwähnt werden,dass, dem allgemeinen Gebrauche der Eömer gemäss, der römische Soldatsich gewöhnlich nur zweimal des Tages durch Speise stärkte: Morgensdurch ein leichtes Frühstück, stehenden Fusses eingenommen, und Abends(in der ersten Wache zwischen 6 und 9 Uhr) eine Mittagsmahlzeit oder

*) 1 russischerTschetwerik = 2,0 Decalitres^= ca. 0,5 Scheffel. Anrn. d. Uebers.