428 II. Vom Anfang der gricch.-pers. Kriege bis zum Tode Alexander's d. Gr.
Consul eine derselben. Wenn endlich beide Armeen vereint waren, sowechselten beide Consuln täglich im Oberbefehl über beide Armeen.
Im Jahre 498 gaben die inneren Unruhen und der Krieg mit den La-tinern Anlass zur ersten Errichtung der Stellung eines Dictators. Vondieser Zeit an wurde in Fällen von besonderer Wichtigkeit oder äussersterGefahr, wenn Senat und Volk die Notwendigkeit einer einheitlichenobersten Gewalt erkannten, gewöhnlich ein Dictator gewählt, der Voll-macht hatte, das Heer einzuberufen und zu entlassen, Krieg zu erklären,Frieden zu schliessen etc., aber nur so lange, als die Gefahr vorhandenwar, und meist nicht länger als auf sechs Monate, nach deren Ablauf ergehalten war, dem Senate Rechenschaft über seine Handlungen und überden Gebrauch seiner Macht abzulegen. Der Dictator wählte sich, oder derSenat, bisweilen auch das Volk, ernannte ihm einen Gefährten oder Ge-hülfen unter dem Titel magistev equitum (Befehlshaber derReiteref) : — der Dictator selber war zugleich der unmittelbare Vorge-setzte und Führer der Haupt-Truppengattung, des Fussvolks.
Die Aushebung der Truppen erfolgte seit der Einführung der Volks-regierung in folgender Weise: Der Senat bestimmte die Truppenzahl,welche einberufen werden sollte, und an dem festgesetzten Tage ver-sammelten sich dann auf dem Capitol oder seit der Zeit der Einsetzungvon Volkstribunen (493 v. Chr.) meistens ausserhalb der Stadtmauernauf dem Marsfelde die Bürger der für den Kriegsdienst designirten Jahr-gänge, aus welchen nun einer oder beide Consuln, je nach der Zahl derArmeen, den Ersatz, erst für die Infanterie, dann für die Cavallerieherauszogen. Nach Beendigung dieser Auswahl leisteten die neu ausge-wählten Krieger. zuerst jeder für sich. dann aber alle zusammen denEid der Treue gegen Staat und Pflicht, des Gehorsams gegen ihre Vorge-setzten, der Eintracht und des Muthes. Die Bevölkerung Roms hattesich schon so vermehrt, dass im Jahre der Einsetzung der Volksregie-rung (509' sie sich auf 440,000 Mann belief, von denen 74, also 110,000Mann zu den Volljährigen und nach dem Gesetze zum Kriegsdienst Be-fähigten gehörte.
In den ersten drei Jahrhunderten nach Gründung Roms (754—450)hatten die Römer keine anderen Truppen, als ihre eigenen aus römischenBürgern gebildeten; denn selten fanden sie Verbündete, und die Be-wohner der unterworfenen Städte und Länder siedelten gewöhnlich nachRom über und erhielten dadurch das Recht der römischen Bürger, — wo-durch der Abgang der Bevölkerung durch den Krieg wieder ersetzt unddie Besiegten mit den Siegern zu einem Volke zusammengeschmolzenwurden. Seit dem vierten Jahrhundert nach Gründung Roms oder seitder Mitte des fünften Jahrhunderts v. Chr. begannen die Römer ausserihren eigenen Truppen noch diejenigen ihrer Verbündeten (Socii) , die