162 II. Vom Anfang der griech.-pers. Kriege bis zum Tode Alexander's d. Gr.
ihnen Vertrauen und wählte sie wieder, sogar mehrmals nach einander,wie z. B. Themistokles, Aristides, Alcibiades, Nicias und Konon.Phocion wurde sogar 45 mal nach, einander gewählt. War das Volkaber nicht zufrieden, was bei der bekannten Missgunst und Undankbar-keit der Athener gegen ihre edelsten Mitbürger ziemlich oft geschah, soverurtheilte es die Betreffenden zu einer kleineren oder grösseren Geld-strafe je nach dem Maasse ihrer Schuld oder seiner Unzufriedenheit, —und im Fall der Unfähigkeit zum Zahlen wurden die Strategen und nachderen Tode ihre Kinder in den Kerker geworfen, so lange bis volle Ab-zahlung erfolgt war.
So war also die Wahl zum Strategen und Heerführer natürlicher-weise mit ausserordentlichen Schwierigkeiten verknüpft. Bei ihrer Aus-wahl wurde meist sehr wenig darauf geachtet, ob sie die für ihr Amt er-forderlichen Eigenschaften besassen, und deshalb wurden oft Persönlich-keiten dazu bestimmt, welche wenig oder gar nicht zur Heerführung ge-eignet waren. Die Vertheilung der Macht und ihr unaufhörlicher Wechselvon einem Strategen zum andern, sowie die dadurch zwischen ihnen ent-stehende Zwietracht und die häufigen Aenderungen in der Art derFührung hinderten ausserdem die Athener in ihren Kriegen an der Er-langung aller der Erfqlge, welche man sonst von ihrer Tapferkeit undihrer Kriegskunst hätte erwarten müssen. Im Laufe der Zeit erkanntensie übrigens die Mängel und Unzuträglichkeiten, welche mit dieser Artder Truppenführung verbunden waren, selbst und setzten nun fest, dassein Theil der Strategen in Athen bleiben sollte, um die Lieferungen vonLebensmitteln und Kriegsbedarf an das Heer und die Verwaltung derMilitärangelegenheiten im Ganzen zu leiten, und dass einer der Jahres-Archonten (der dritte mit dem Titel Polernarch) das Heer begleiteteals Vermittler zwischen den übrigen Strategen und als Präses im Kriegs-rath. In Fällen von besonderer Wichtigkeit oder grosser Gefahr, bis-weilen nach Bestimmung des Volkes, wurde einer der Strategen oder derberühmtesten Bürger zum obersten Führer der gesammten bewaffnetenMacht des Staates ernannt, mit fast unbeschränkter Macht und dem be-sonderen Rechte, nach seinem Ermessen ausserordentliche Volksver-'Sammlungen zusammen zu berufen. Solche hohe Ehre wurde z. B. demAlcibiades zu Theil vor seiner letzten Verbannung. Der beim Heere be-findliche Polemareh hatte ausser den angegebenen Pflichten auch nochdie Details der inneren Heereseinrichtungen zu bestimmen, für Hand-habung und Aufrechthaltung der Disciplin zu sorgen, und befehligte einenFlügel des Heeres, gewöhnlich den rechten.
Unter den zehn Strategen stand eine gleiche Zahl in derselbenWeise gewählter Taxiarchen, welche gleichsam ihre Gehulfen waren,die Verpflegung der Truppen leiteten, die Marschordnung überwachten,