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Abth. 1, Das Alterthum Bd. 1 (1874) Von den ältesten Zeiten bis zum Tode Alexander's des Grossen : (323 v. Chr.)
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0. Die Griechen. 161

gannen auch grosse und wichtige Umänderungen sowohl in den Formen,als in dem Geiste der militärischen Organisation und Einrichtungen sichzu vollziehen. Alle freigebornen grossjährigen Bürger Athens von 20bis zu 40 Jahren waren, wie früher, verpflichtet zum Militärdienst, konn-ten aber Stellvertreter für sich miethcn und einstellen. Die Pächter deröffentlichen Einkünfte, Krieger, welche durch hervorragende Kriegstha-ten sich ausgezeichnet hatten, Bürger mit körperlichen Gebrechen oderschwacher Körperbeschaffenheit, und einige Andere waren vom Kriegs-dienst befreit; die aber, welche für schwere Verbrechen schimpflicheStrafen erlitten hatten, und Menschen ähnlichen Schlages galten für un-würdig im Heere zu dienen. Man fing an, auch ausser athenischenBürgern Griechen aus andern Landschaften, Fremde, die sich in Attikaniedergelassen und dort das Bürgerrecht erworben, auch solche, die esnicht erlangt hatten, Freigelassene und in ausserordentlichen Fällenselbst Sklaven einzustellen, diese Letzteren indess meist in der Flotte.Die eigenen athenischen Truppen wurden durch Hülfstruppen von denVerbündeten und Tributären verstärkt, ganz besonders aber durch Mieth-linge. So waren zur Zeit der grössten Macht und Ruhmes der RepublikAthen (470431) und in der ersten Hälfte des peloponnesischen Krieges(431413) die Streitkräfte Athens auf eine ziemlich bedeutende Höheangewachsen. Ueberhaupt befand sich, trotzdem Athen eigentlich eineSeemacht war, auch seine Landarmee in vorzüglicher Verfassung. Undwenn seine militärischen Einrichtungen auch in manchen Beziehungendenen von Sparta nachstanden, so wurden deren Mängel in wichtigenFällen und bei ausserordentlichen Umständen reichlich aufgewogen durchdie muthigen Thaten, wie sie die Vaterlandsliebe, der Mnth und dieHochherzigkeit der Athener hervorbrachten. So kam der Hauptantheilder Ehre bezüglich des Triumphes der Griechen über die Perser und derBefreiung Griechenlands vom Einfall dieses Volkes mit vollem Rechtden Athenern zu: Die Spartaner hatten um eines rohen Aberglaubenswillen die Athener vor der Schlacht bei Marathon nicht rechtzeitig unter-stützt.

Der Oberbefehl über die athenischen Truppen wurde (seit Klisthenes,510 v. Chr.) auf zehn Strategen übertragen, welche vom Volke jährlichdurchs Loos oder durch Stimmenmehrheit gewählt wurden, und zwar jeeiner aus den zehn Phylen (Klassen) des Volks. Nach erfolgter Wahlund vor ihrem Amtsantritt mussten die Strategen den Eid der Treueleisten; wie sie ihre Gewalt und die Heeresleitung führten, ist schonfrüher angegeben (4. Kapitel, §. 281. Nach Ablauf des Jahres warendie Strategen verpflichtet, ihren Oberbefehl niederzulegen und dem Volkegenaue Rechenschaft zu geben über die Anwendung ihrer Gewalt und dieErfüllung ihrer Pflichten. Wenn das Volk zufrieden war, so schenkte es

Galitzin, Allgera. Kriegsgeschichte. I, 1. 11