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die Orte für Lager und Gefecht auswählten, die Waffen unter Aufsichthatten und einzelne Theile oder Abtheilungen des Fussvolks führten.Ausserdem waren den Strategen H e r o 1 d e beigegeben, welche die Be-fehle und Anordnungen derselben verkündeten oder mündlich weiter-gaben, zu Unterhandlungen über Waffenstillstand und Frieden gebrauchtwurden etc.
Der Geldbetrag der Löhnung, welche, wie schon gesagt, die Athenerin Griechenland zuerst an die Truppen zahlten, ward zuerst durch Aris-tides festgesetzt, bald nach der Schlacht bei Platäa. Perikles verdoppeltedenselben. Nach seinem Tode aber nöthigte die allmälige Erschöpfungdes Staatsschatzes die Athener, diesen Betrag wieder herabzusetzen.
Die Kriegsbelohnungen bestanden bei ihnen hauptsächlich in Er-höhungen des Banges und der Stellung, in verschiedenen Ehrenbe-zeigungen bei den öffentlichen Spielen etc., — die Bestrafungen dagegenin Ausstellung in Frauenkleidern auf öffentlichen Plätzen, und zwardies bei Solchen, welche sich unter erlogenen Vorwänden dem Militär-dienste entzogen hatten, in Ausschliessung der Feiglinge von religiösenFesten und Volksversammlungen, in Hinrichtung der Verräther, Flücht-linge etc. Uebrigens geriethen in moralischer Beziehung die athenischenTruppen früher in Auflösung und Verfall als die der übrigen griechi-schen Völker.
§.47.Organisation des athenischen Heeres.
Das athenische Heer bestand, der Zahl der Volksklassen (Pkylen)entsprechend, aus 10 Chiliarchien oder Regimentern schweren Fuss-volks, jede zu 1000 Mann und mehr, unter dem Befehl eines Chili-archen oder Obersten über 1000 Mann, und unter ihm Hauptleute undRottenmeister. Jeder Hoplit hatte einen Diener oder Waffenträger, derwährend des Gefechts zur Bagage geschickt wurde. An fieiterei warenanfänglich (nach der Schlacht bei Platäa) im Ganzen 300, später (zurZeit der Bliithe Athens) 100—120 Mann aus jeder der 10 Phylen vor-handen, also im Ganzen 1000—1200 Reiter (y 10 der schweren Infanterie),eingetheilt in zwei Hipparchien (Regimenter) unter dem Befehl vonzwei Hipparchen und zehn Phylarchen. Bei der Reiterei solltennicht nur die reichsten, sondern auch die zu diesem Dienst geeignetstenBürger dienen. Deshalb konnte man bei der Cavallerie erst nach genauerFeststellung der Gesundheit, Qualification und Körperkraft und nach Füh-rung des erforderlichen Nachweises über genügende Einkünfte eintreten.Wer sich durch List zur Reiterei gestellt hatte, ohne den Bedingungen zugenügen, der ging der Ehre und Rechte des Bürgerthums verlustig. Trotz
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