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Abth. 1, Das Alterthum Bd. 1 (1874) Von den ältesten Zeiten bis zum Tode Alexander's des Grossen : (323 v. Chr.)
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4. Die Griechen. 115

klassen, dem Fehlen bestimmter fester Gesetze und den deswegen sograusamen inneVen Unruhen, welche den athenischen Staat erschütterten,hatten die militärische Organisation und Einrichtung keine Festigkeit,nichts Bestimmtes und Dauerndes. Zu des Solon Zeiten, als dieser seineGesetze gab, stellten sich diese Dinge in folgender Weise:

Solon hatte mit seinen Gesetzen hauptsächlich bezweckt, die zumächtige und Alles unterdrückende Aristokratie zu beseitigen, zugleichaber die Form der reinsten Demokratie zu vermeiden. Aus diesem Grundewurde die gesammte freie Bevölkerung von Attika nach ihrem Besitz anVermögen oder Einkünften in vier Klassen (Phylen) getheilt: die P e n -tekosiomedimnoi, die Hipp eis oder Ritter (Reiter), die Zeu-giteh und die Th et es, von denen die ersten aus den reichsten, dieletzten aus den ärmsten Bürgern gebildet wurden. Jeder freie Bürger,welcher Klasse er auch angehörte, war zum Militärdienst innerhalb undausserhalb der Grenzen von Attika verpflichtet. Die ersten beiden Phylenaber die Pentekosiomedimnoi und die Hippeis: hatten^eder ein Pferdzu halten, mussten bei der Reiterei dienen, waren dagegen vom Dienstzu Fuss befreit, ausser in den Fällen, wenn sie besonders dazu einbe-rufen wurden. Die Zeugiten mussten bei der schweren Infanterie dienenund ihre volle Ausrüstung sich beschaffen. Aus den Thetes oder denärmsten Bürgern konnten diejenigen, welche die volle Ausrüstung sichbeschafften, bei dem schweren, die andern, welche das nicht vermochten,bei dem leichten Fussvolk dienen.

Jeder freigeborene athenische Bürger war von jungen Jahren an schongehalten, gymnastische und militärische Uebungen in den dazu errichte-ten Gymnasien oder öffentlichen Schulen zu betreiben. Nach Vollendungdes achtzehnten Lebensjahres musste er der Republik den feierlichen Eidder Treue schwören, wurde in die Liste der Krieger eingetragen und tratin den activen Dienst ein, bis zum zwanzigsten Jahre nur innerhalb, <vom zwanzigsten bis vierzigsten Lebensjahre auch ausserhalb der GrenzenAttikas. Nach einer zwanzigjährigen Dienstzeit wurden die athenischenBürger aus dem Militärdienst entlassen, um in die Lage zu kommen, dieübrige Lebenszeit gemessen und zum Wohl des Staats auch in denBeschäftigungen und Künsten des Friedens verwenden zu können. Biszum sechszigsten Lebensjahre waren sie aber noch gebunden, bei feind-lichen Einfällen in die Grenzen, zur Vertheidigung des Staates zu denWaffen zu greifen. Nach Erreichung des sechszigsten Lebensjahreswaren sie vom Kriegsdienst vollständig frei.

Als gegen Ende des sechsten Jahrhunderts v. Chr. die Zahl derKlassen, in welche die Bewohner Attikas getheilt waren, auf 10 ver-mehrt wurden, fand die Rekrutirung aus jeder dieser 10 Phylen beson-ders statt.