11 (J I. Von den ältesten Zeiten bis zum Beginn der gnech.-pers. Kriege.
einsehen Staaten entwickelt hatte, sehr natürlich mit den grösstenSchwierigkeiten verbunden.
Die griechischen Heere dienten auf ihre eigenen Kosten, d. h. sieerhielten keinen Geldsold und erachteten es sogar für schimpflich, demVaterlande gegen Bezahlung zu dienen. Statt des Gehalts diente ihnendie Beute, welche dem Feinde abgenommen wurde. Nach Erkämpfungdes Sieges oder der Einnahme einer Stadt wurde die gesannnte Beutevor den Feldherrn gebracht, der einen bestimmten Theil derselben denGöttern weihete, dann den besten Theil für sich zu behalten das Rechthatte, und den Rest au die Führer und Soldaten vertheilte, dem Standuud den Leistungen eines Jeden entsprechend. Solche Krieger oderganze Abtheilungen, welche sich dureji besonders muthige und tapfereThateu ausgezeichnet hatten, erhielten bisweilen noch ausserdem den»aristeion« oder Ehrenantheil der Beute.
Die griechischen Truppen zeichneten sich ebensowohl durch Muth,Tapferkeit und einen vorzüglichen militärischen Geist aus, wie durchmehr oder weniger strenge militärische Disciplin. Ein Haupthebel hier-für und ein wichtiger Maassstab zur Feststellung der Strafen für Ver-gehen und der Belohnung für Verdienste und kriegerische Auszeichnungwar die edle Anregung der Ehrliebe und Vaterlandsliebe. Die Strafenbestanden im Verlust der Bürgerrechte oder der Ehre, im Ausspruch derSchande oder der Ehrlosigkeit über den Schuldigen, die Belohnungenaber in Beförderung zu höheren Graden, in verschiedenen Geschenkenvon Waffen, Geld, Ehrenantheil der Beute u. s. w., und in besonderenEhrenbezeigungen, Befreiungen, Rechten und Vorrechten.
Die kriegerischen Sitten und Gewohnheiten der Griechen jener Zeitwaren eine eigenthümliche Mischung von Tugenden und Lastern, vonMuth, militärischer Ordnung und Disciplin — und rohem Aberglauben,Vorurtheilen, Barbarei, Grausamkeit, ja Unmenschlichkeit.
III.Die Republiken von Sparta und Athen.
§.25.Militärische Organisation von Sparta.
Unter allen griechischen Staaten zeichneten sich der spartanischeim neunten und der athenische im sechsten Jahrhundert v. Chr. nichtallein durch ihre Macht und ihre Gesetzgebung, sondern auch durch ihremilitärische Organisation und Einrichtung aus.
Der Hauptzweck der von Lykurg (um 850 v. Chr.) für Sparta ge-gebenen Gesetze war die Bildung eines absoluten Militärstaates auslauter freien und einander gleichen Bürgersoldaten, die stark an Körper,