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Abth. 1, Das Alterthum Bd. 1 (1874) Von den ältesten Zeiten bis zum Tode Alexander's des Grossen : (323 v. Chr.)
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4. Die Griechen. 107

Die Volksspiele, öffentlichen, heiligen Spiele: die olympischen,isthmischen, neme'ischen und pythiscben, durch die Religion zu heiligengemacht und mit ihr innigst verbunden, in Sitten und Gewohnheiten derGriechen fest eingewurzelt, vollendeten die öffentliche Erziehung derJugend und bildeten sie zu tüchtigen Bürgern und Kriegern. Zu denWettkämpfen bei diesen Spielen wurden alle frei- und ehelichgebornenGriechen zugelassen. Sie bestanden in Wettrennen von Streitwagen,auch Reitern, und in gymnastischen Uebungen zu Fuss. Die letzterenfanden im Stadium statt, und gab es deren sieben xlrten: 1) der Lauf,2) das Springen über Hindernisse, 3) der Ringkampf, 4) das Werfen mitdem Discus (einer runden Scheibe) und der Lanze, 5) der Faustkampf,6) Pankration oder Vereinigung von Ring- und Faustkampf, 7) Pent-athlon oder die Vereinigung aller fünf ersten Uebungen. Das Rennender mit vier Pferden bespannten Wagen fand im Hippodrom statt.Dem Sieger wurden die schmeichelhaftesten Belohnungen zu Theil: ihnbesangen Volkslieder und Hymnen, ihm erbaute man Standbilder an derStelle, da er siegte, und Gedenktafeln, Altäre und Tempel in seinerVaterstadt, die Namen seiner Eltern und seines Heimathlandes wurdenmit seinem eigenen gepriesen, er hatte das Anrecht auf den ersten Platzbei den öffentlichen Spielen, wurde aus Staatsmitteln unterhalten etc.Die äusseren Zeichen seiner Auszeichnung waren Kränze von Fichten-,Oelbaum- oder Lorbeerzweigen. Solche Ehrenbezeigungen und Beloh-nungen animirten das von Natur lebhafte, geistreiche, thätige und tapfreVolk ausserordentlich und machten es fähig, rasch die UeberlegenheitÜber die zeitgenössischen Völker der alten Welt zu gewinnen, auch inBezug auf militärische Ausbildung und Können.

In dieser Weise durch die öffentliche Erziehung zu ihrem Krieger-berufe bestens vorbereitet, leisteten die griechischen Jünglinge, im Altervon nicht unter 18 und nicht über 20 Jahren, dem Staate einen feierlichen,von religiösen Ceremonien begleiteten Schwur der Treue und traten inden activen Dienst, dessen Dauer verschieden war, aber nie das 60. Le-bensjahr überschritt. Im Fall eines Krieges rief die Regierung einegrössere oder kleinere Zahl Bürger zu den Waffen, je nach Umständenund Bedarf, welche durchs Loos, oder nach der- Tour, oder nach demLebensalter bestimmt wurden. Die Bürger, welche eine bestimmte Reihevon Jahren tadellos gedient hatten, wurden vom Kriegsdienst befreit undgenossen verschiedene Vorrechte, Befreiungen, Gerechtsame und Ehrenund hatten besondres Anrecht auf Erlangung öffentlicher Aemter undStellen. Verkrüppelte und hochbejahrte Krieger wurden von Staatswegen gepflegt und unterhalten.