7s [I. Von den ältesten Zeiten bis zum Beginn der griecli.-pers. Kriege.
Diese Letztere konnte, wie anzunehmen, nicht zahlreich sein, noch grosseMacht nahen, und zwar dies zunächst in allen Colonien und Gemeinden,und später nur in den kleineren. Denn Anfangs waren sie alle haupt-sächlich Ackerhauer, und später hatten die kleineren Colonien, da siesich den grösseren anschlössen und unterordneten, einen Kriegerstandnicht nöthig. In den grossen Gemeinwesen aber musste. in dem Maassewie sie an Macht und Einfluss zunahmen, ohne Zweifel auch die Krieger-kaste an Zahl und Bedeutung wachsen und das Heerwesen sich vervoll-kommnen. In dieser Weise kann man sich vorstellen, dass. als Thebenund Memphis an die Spitze der beiden Föderativstaaten traten, das Heer-wesen bei den letzteren schon entwickelt war und die Kriegerkaste einenbesonderen, erblichen, zahlreichen und zweckmässig gegliederten Standbildete, der nächst der Priesterkaste der bedeutendste war.
Ueber die militärischen Ordnungen und Einrichtungen in Aegyptenin der glänzendsten Periode seiner Geschichte — der Periode der Sesos-triden-Dynastien (zwischen 1500 und 1.200 v. Chr.) — giebt es nocheinige Nachrichten, obgleich nur auf dunkeln, sagenhaften Traditionenund Zeugnissen beruhend. Aus ihnen kann man entnehmen, dass zudieser Zeit Aegyptens Heerwesen unter Ramses III. und Sesostris I. (demersten Könige der neunzehnten Dynastie) in sehr guter Verfassung war,Dank ihrer weisen Fürsorge und guten Anordnungen noch sehr vervoll-kommnet wurde und in seinen wesentlichsten Grundlagen von da an bisin die spätesten Zeiten unverändert blieb.
Zwei Regierungsmassregeln des Sesostris: die feste Vereinigungaller ägyptischen Nome zu einer untheilbaren Monarchie, und die Zu-teilung von Land an die ägyptischen Krieger, waren von entschei-dender Einwirkung auf das Heerwesen Aegyptens und die Verfassung derKriegerkaste. Zu der Zeit, als die Nome sich definitiv in Gruppen (Pro-vinzen oder Bezirke innerhalb des untheilbaren Reiches gliederten,mussten die einzelnen Verschiedenheiten in den inneren Einrichtungendes Heerwesens verschwinden und dafür eine im gesammten Reichegleichmässige Ordnung eintreten, die sich nun auf fest monarchischer,durch die lange Zeit und alte Gewohnheit geheiligter Grundlage ent-wickelte. Die Vertheilung von Land an die Soldaten war eine ausseror-dentlich wichtige Massregel, für die Einzelnen sowohl, als für die ge-sammte militärische Organisation, in welche sie ein bis dahin unbekann-tes Moment einführte. Sie fand in folgender Weise statt: Vor seinemFeldzuge theilte Sesostris allen seinen Kriegern eine bedeutende undgeeignete Länderstrecke in verschiedenen Antheilen zu, mit der Verpflich-tung, in jährlichen Abgaben dafür abzuzahlen. Er hatte dabei vermuth-lich die Absicht, die Kriegerkaste dem Reiche und Throne durch mate-riellen Vortheil zu verbinden, die Krieger zur Ehe und Begründung von