62. Allgemeiner Ueberblick über die Kriegsgeschichte des Altertimms. 477
den sittlichen Eigentümlichkeiten des griechischen Volkes zusammen,als die der letzteren, welche mehr eine Frucht der persönlichen hohenWeisheit, Willens- und Verstandeskraft Philipp's und Alexander's war,und nach deren Tode in sich zerfiel.
Bei den Römern war die Kriegsdisziplin wie überhaupt das ganzeKriegswesen und die Kriegskunst von der der Griechen verschieden,obgleich in einigen Grundelementen sich auch einige Aehnlichkeiten mitderselben finden. Nicht annähernd so feingebildet wie die Griechen,übertrafen die Römer diese doch bedeutend in eigentlich kriegerischerBeziehung.
In der ersten und dann in der besten Zeit Roms war das der Formder Aushebung und der Zusammensetzung der römischen Armeen ihrenbesonderen Kitt und Kraft gebende Element der dieselben beseelendeGeist, welcher sich in einer vortrefflichen militärischen Disciplin offen-barte, wie sie im Alterthum sonst nicht vorgekommen war und diemustergültig für alle Zeiten geblieben ist. Obgleich der römische Staats-organismus zur Zeit der Republik eine Mischung von demokratischen,aristokratischen und monarchischen Elementen enthielt, deren gegen-seitiges im Gleichgewichthalten so viele und schwere innere Unruhenhervorrief, so litt die Kriegsdisciplin doch wenig hierunter. Die republi-kanischen Tugenden verknüpften sich mit den bürgerlichen Verhältnissenderart, dass die Achtung vor der Staatsgewalt und den Gesetzen hoch-stand und unbedingter Gehorsam gegen dieselben geübt wurde. Undhierin übertrafen die Römer die Griechen im Allgemeinen, und sogar dieSpartaner im Besonderen um ein Bedeutendes. Die Griechen führtengrösstenteils Verteidigungskriege, bei den Römern lag dem KriegeEroberung zum Grunde. Daher kam diese Energie der kriegerischenThätigkeit, die mit der Existenz des Staates so fest zusammenhing, dasssich ans ihr die rücksichtslose Forderung der unbedingtesten Befolgungder Kriegsgesetze ergab. Und mit unerbittlicher Strenge wurde diesdurchgeführt; die Strafen bestanden im Allgemeinen, wie bei den Grie-chen, in Geldbussen, körperlicher Züchtigung, Todesstrafe, und Ab-erkennung der Ehre und des Vermögens. Der römische Soldat, obgleichfreier Bürger, ertrug die Körperstrafen, weil das Gesetz sie auferlegte,das keinen Frevler ungestraft Hess, er stützte sich aber auch auf dasGesetz, um sich gegen den Missbrauch dieser Strafen zu schützen. Diebeschimpfenden Bestrafungen mit Verlust der Ehre, namentlich für Feig-heit, waren weit empfindlicher und furchtbarer für den römischen Bürgerund Soldaten. Sie bestanden in Wegnahme der Waffen, in der schimpf-lichen Ausschliessung vom Kriegsdienste, in der Auferlegung verschie-dener niedriger und Ackerarbeiten, in Prangerstehen in zerlumpterKleidung und barfuss, in schlechter Kost, Campiren ausserhalb des