62. Allgemeiner Ueberblick über die Kriegsgeschichte des Alterthums. 455
Landbewohner von den äusseren Feinden wie von den eigenen Soldaten,und besonders von den Beamten der militärisch-ökonomischen Admi-nistration im Einverständniss mit den Civil-Statthaltern ausgeplündert.«Die Organisation dieser Administration anlangend, so war sie, wieauch in der vorhergehenden Periode, eine Provinzial-Verwaltung,d. h. jede Provinz hatte ihre besondere mit besonderer Kasse, in welchealle Abgaben und Steuern flössen. Solcher Provinzen und Kassen gabes seit Constantin d. Gr. je 59 in der Östlichen wie in der westlichenReichshälfte, im Ganzen 118. Die höchsten Vorgesetzten dieser Kassenoder obersten Steuerempfänger (thesaürensium praefecti) gaben die fürden Unterhalt der Truppen in den Provinzen bestimmten Gelder an diecomes oder Grafen (d. h. Vorsteher) der Geldausgaben- oder Spenden-kasse (comes largitionum) , und diese verabfolgten den Truppen denSold und waren verpflichtet, für die Befriedigung aller Bedürfnisse der-selben zu sorgen. Was übrig blieb lieferte der Obereinnehmer an denStatthalter der Provinz ab, der es an den Staatsschatz in der Hauptstadtabführte.
Die zahllosen Details der Rechnung. Zahlung, Controlle und Prü-fung aller Einnahmen und Ausgaben beschäftigten viele Hunderte vonPersonen, welche in verschiedene Abtheilungen und Unterabtheilungenzerfielen. Ihre Zahl wuchs immer mehr an, und mehr wie einmal ver-suchte die Regierung, allerdings umsonst, die überflüssigen, aber nachBereicherung in ihrem Amte trachtenden Personen daraus zu entfernen.Der Staatsschatz (zuerst aerarium, dann aerarium militare , schliesslichßscus) hiess seit Constantin d. Gr. circa largitionum (wörtlich »derKasten der Spenden und Gnadengeschenke«). Er stand, ebenso wie dieganze Verwaltung der Staatsfinanzen überhaupt, unter der Directioneines Oherschatzmeisters (comes sacrarum largitionum), der zuden höchsten Staatswürdenträgern gehörte und den Titel illustris(Erlaucht) führte. Er verwaltete alle Angelegenheiten der Fabriken undGewerke, welche zu den militairischen Erfordernissen in Beziehung stan-den, wie Leinwand-, Papier-Fabriken u. dgl. m.
Bis zu Constantin d. Gr. gehörte der Sold für die Truppen zu den-jenigen Staatsausgaben, welche necessitates genannt wurden, undnur das donativum zählte zu den largitiones. Aber seit Constantind. Gr. wurde die Bezeichnung largitiones auch auf das Gehalt derTruppen übertragen, um damit anzudeuten, dass es nicht eine Verpflich-tung, sondern nur eine Gnade und Spende des Kaisers selber sei, unddass die Truppen von diesem allein abhängen, ihm allein zu dienen undzu gehorchen haben. Und der Zusatz sacrae zu den largitiones sollteden ungeheuren Unterschied zwischen Geber und Empfänger markirenund dem Letzteren in Erinnerung bringen, dass er Alles aus den Händen