Druckschrift 
Abth. 1, Das Alterthum Bd. 5 (1878) Von Augustus bis zum Untergang des weströmischen Reiches : (30 v. Chr. bis 476 n. Chr.)
Entstehung
Seite
450
Einzelbild herunterladen
 

450 IV. Von Augustus bis zum Untergang des Weströmischen Reiches.

Unterhalt des Hofes und Heeres bestimmt. Die Naturalien-Ablieferungerfolgte in Gegenwart von Beamten [ponderatores und mensores), In-spektoren, denen die Controlle von Maass und Gewicht oblag, dieGeldabgabe vor Kassenbeamten (defensores) zur Sicherung der Zahlendenwie des Fiscus gegen die Missbräuche der unmittelbaren Einsammler.Die Naturalabgabe erfolgte 3 Mal im Jahre, alle 4 Monate, die Geld-zahlung in den letzten 40 Tagen des Jahres. Wer weder das Eine nochdas Andere einlieferte, wurde mit Einziehung des Vermögens belegt. Fürdie Weiterschaffung der Abgaben in natura aus den an der See oder anFlüssen gelegenen Provinzen waren eine grosse Anzahl von Hafen- undSchiffs-Unterhaltenden i'Rhedern'i verpflichtet, nicht allein die dazu noth-wendigen Schiffe zu stellen, sondern auch die Transporte zu besorgen.Dafür waren sie ganz oder theilweise frei von andern Abgaben undhatten noch einige anderweitige Privilegien. Dies Alles war durch eineUnzahl von Bestimmungen und Verfügungen geregelt. In ähnlicherWeise war auch der Landtransport der Vorräthe organisirt vermittelsteiner dazu verpflichteten und privilegirten Klasse von Leuten oder,besser, Gesellschaft, Compagnie, welche bastago genannt wurde, ihreeinzelnen Mitglieder bastagarii (Frohnfuhrleute). Die Naturalabgabenwurden in den Provinzen eingeliefert: 1) an den Wegpoststationen [mu-tationes), wo Pferde und Wagen gewechselt und Lebensmittelvorräthefür die Postknechte und Postpferde aufbewahrt wurden: 2) an ebensolchen Poststationen mit Herbergen {mansiones) , wo die auf Kosten desSchatzes Reisenden mit Speisen versorgt wurden; besonders aber3, in den Garnisonmagazinen [horrea] der grösseren Städte, aus denendie Truppen und die vom Schatze ihren Unterhalt Beziehenden ihre Ka-tionen in natura empfingen: und 4) in die Hauptkriegsmagazine, auswelchen an die Feldtruppen Verpflegung und Fourage abgegeben wurde[per limites et castra).

Da es nun ausser der gewöhnlichen indictio noch ausserordentliche{super indictiones) und in erhöhtem Maasse gab, da überdem hierbeinoch Missbräuche Seitens der Schatzbeamten vorkamen, so wurden dieAckerbauer dadurch mehr und mehr dem Ruin entgegengeführt. Ebensoging es mit den Kapitalisten, den Gewerbe- und Handeltreibenden,welche der lustratio unterlagen. Fast keine der Steuern von dieserSeite wurde leicht und ohne Schwierigkeiten eingetrieben. Deshalb ver-ringerte sich sowohl das Staatsvermögen, wie die Bevölkerung, und schonkonnten die Legionen nicht mehr in ihrer alten Stärke erhalten werden.Hierzu kam noch die Abneigung vom Kriegerberufe und Dienste, welchesich Aller in solchem Maasse bemächtigt hatte, dass die jungen Männerin Italien und den Provinzen gar nicht mehr zauderten, sich den Daumender rechten Hand abzuhauen, um so dem Kriegsdienste zu entgehen.