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Abth. 1, Das Alterthum Bd. 5 (1878) Von Augustus bis zum Untergang des weströmischen Reiches : (30 v. Chr. bis 476 n. Chr.)
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62. Allgemeiner Ueberblick über die Kriegsgeschichte des Alterthums. 443

Geldgeschenke machen, und das Heer wurde somit zu ihrem Werkzeuge,selbst gegen den Senat.

Dieser neue Kriegsschatz wurde Fiscus genannt [fiscus heisstwörtlich ein grosser Korb; die römischen Etymologisten erklären dieseBezeichnung des römischen Kriegsschatzes damit, dass grössere Summendieser Gelder in grossen Körben transportirt wurden, während Privat-leute ihr Geld in Kasten oder Beuteln aufbewahrten und trugen). Erstand lediglich unter der Aufsicht, Verwaltung und zur Verfügung desKaisers. In der That, sagt Dio Cassius (III, 16) hing auch das aerariumgänzlich von ihm ab, wean gleichfalls das Heer ganz zu seiner alleinigenVerfügung stand. Dies führte dazu, dass die Bezeichnungen aera-rium und fiscus gleichbedeutend wurden, und später ersetzten dierömischen Juristen das erstere Wort gänzlich durch das zweite. Die denfiscus verwaltenden Präfekten wurden anfänglich durch den Senat,nachher durch die Kaiser erwählt. Unter Augustus wurde sogar die Ver-waltung des aerarium den Quästoren abgenommen und drei Präfektenübertragen. Beide Kategorien von Präfekten wurdeu den Prätoren undConsuln gleichgestellt, ja nach Dio Cassius sollten sie sogar vorher alsPrätoren und Consuln gedient, einige Jahre im Senate gesessen haben unddeshalb mit den Finanzangelegenheiten bekannt sein. Augenscheinlichhatte Augustus hierbei die doppelte Absicht einerseits dem ehrgeizigenStreben nach diesen Aemtern ein Ziel zu setzen und die Präfekten nursich allein zu unterstellen, und andererseits diese Aemter, von welchendie regelmässige Unterhaltung der Truppen abhing und die folglich dieHauptstützen und Werkzeuge seiner Macht waren, nur mit vollkommengeeigneten und zuverlässigen Leuten zu besetzen.

Dies Alles führte zu der, für die militärisch-ökonomische Admini-stration sehr erspriesslichen, Concentration und Vereinigung derselbenin den Händen des Augustus, gab dem Heere einen nationalen Charakterund machte es zu einer persönlichen Macht in der Hand des Kaisers.

Es ist leicht zu begreifen, dass, wie Augustus, so auch seine Nach-'folger auf jede Weise bemüht waren, die Einkünfte des Jiscus und folg-lich die Zahl des Heeres zu erhöhen. Der gesammte Unterhalt desHeeres und alle Einnahmen dafür gingen vom Senat und dem aerariumauf den Kaiser imd* den fiscus über; von den Einkünften namentlichdie Kopf- und die Grundsteuern, die Weideabgaben und der Zehnt innatura von den an Korn reichen Provinzen (Africa, Aegypten u. s. w.).Dadurch hatte Augustus den Unterhalt des Heeres wie mit Geldmitteln,so besonders mit Naturallieferungen vollständig sichergestellt.

Bald aber standen die dem fiscus zufliessenden Einnahmen immerweniger im Verhältniss zu der anwachsenden Zahl der Truppen. derEntfremdung des Heeres vom Volke, der Vermehrung der Bedürfnisse