436 IV. Von Augustus bis zum Untergang dos Weströmischen Reiches.
mehrte, desto mehr Geld auch für ihren Unterhalt gefordert wurde,aber die Steuern dazu, über welche Alle murrten, niussten erhoben wer-den und wurden eingetrieben, selbst dann noch, als mit der Ausdehnungder Eroberungen der Römer sich neue Einnahmequellen erschlossen.Diese Einnahmen aber flössen in den Staatsschatz, das Volk musstenichts desto weniger Abgaben zahlen, nach der Schlacht bei Cannä sogardoppelte. Und je mehr Eroberungskriege die Römer führten, destogrössere Steuern musste das Volk bezahlen. Das Wort Julius Cäsar's:»der Krieg ernährt den Krieg« findet in dieser Hinsicht durchaus keineAnwendung: in der That wurden die Eroberungen Roms nicht allein mitdem Blute und Leben, sondern auch mit dem Vermögen seiner Bürgererkauft. Die Abgaben bezahlten sie nach dem census, in ge-nauem Zusammenhange mit dem Unterhalte der Truppen. Der,alle 5 Jahre vorgenommene; census bestand: 1) in einer allgemeinenStellung aller zum Kriegsdienste fähigen Männer auf dem Marsfelde,Anfangs vor den Königen, dann vor den Consuln, und nach Einsetzungder Censoren vor diesen letzteren, wobei Jeder nach Namen, Alter,Dienstjahren u. s. w. verzeichnet wurde, und 2) in einer Kopfzahl- undVermögens-Aufnahme, d. h. Verzeichniss der Familien, der freien Perso-nen, und des Geschlechtes, des Land- und Viehbesitzes u. s. w. Auf Grund' des census fand die Eintheilung in Volks- und Truppenklassen statt, derSenat setzte dann genau fest, wie viel und in welchem Verhältniss dieverschiedenen Klassen zu den erforderlichen Abgaben beisteuern sollten.Eine Eigenthümlichkeit hierbei war, dass nur die höchsten Klassen Ab-gaben, oder wenigstens relativ die grössten Abgaben zahlten, und dassdies als eine besondere Ehre für sie galt. Aus diesem Zuge des National-charakters_ lässt sich schon entnehmen, dass die Abgaben nach demcensus, ausserdem eidlich erhärtet, gewissenhaft gezahlt wurden. NachAnsicht des Polybius trug Nichts so zur Grösse Roms bei, als diese Red-lichkeit und Gewissenhaftigkeit des Nationalcharakters zu jener Zeit beiZahlung der Abgaben und Verwaltung des öffentlichen und Kriegs-schatzes. Sie waren, wie sie es jederzeit sein werden, die feste unddauerhafte Grundlage der regelmässigen und gesicherten Unterhaltungder Truppen wie der kriegswirtschaftlichen Verwaltung, und die Ur-sache zur Fernhaltung von Noth, Entbehrungen und Missgeschick vonden Truppen.
Ausser den durch die Schätzung {census) festgestellten Steuern gabes noch folgende Quellen für den Unterhalt der Truppen: 1) die Abgabender Freigelassenen bei ihrer Freilassung, 2) das Salzmonopol, woraufauch das Wort salarium (Salzration) hinzuweisen scheint, aus welchemdie späteren Worte: das französiche salaire und das deutsche Soldentstanden sind.