416 IV. Von Augustus bis zum Untergang des Weströmischen Reiches.
1) Im tiefen Alterthum und speciell bei den Hebräern.Bis zur Mitte des 4. Jahrb. v. Chr. (350) waren die Kriege meist Bürger-kriege, d. h. ganzer Völker gegen einander. Zu Anfang erforderten sieden Unterhalt der Krieger blos mit Lebensmitteln, nicht mit Bekleidung,Waffen, Sold u. s. w., später auch mit allem diesem, als die Kriege nichtmehr durch die ganze Masse des Volkes, sondern nur durch einen ge-wissen, grösseren oder geringeren Theil derselben gefuhrt wurden,welcher hierfür bestimmt war und Heer oder Armee hiess. So unter-hielten die Hebräer sich anfänglich im Kriege durch eigene Mittel undaus der Kriegsbeute, geriethen dadurch aber auch häufig in sehr miss-liche Lagen. Gideon versah, bei einem Unternehmen mit 300 Kriegern,sich mit Brot für dieselben durch Requisition aus den Städten. Simeonwar der Erste, der den Kriegern Sold zahlte und zwar aus eigenenGeldmitteln, — wie viel ist unbekannt, und der für sie Vorräthe von Ge-treidekörnern ansammelte.
Es ist interessant, dass bei den älteren Völkern, wo und wann immervon Truppenbesichtigungen im Frieden oder von Steuern die Rede ist,diese beiden Dinge immer in engerem Zusammenhange stehen. So fandbei den Hebräern die Zahlung der ersten gesetzmässigen Abgaben beieiner jährlichen Revue statt, und ähnliche Erscheinungen treten auch beianderen Völkern des Alterthums hervor. Der Grund hiervon lag theilsdarin, dass die Geldsteuer zugleich auch eine Kriegssteuer war, theilsdarin, dass nur die zum Kriegsdienste Verpflichteten auch der Geldsteuerunterlagen, und umgekehrt die Abgaben Zahlenden auch der Kriegs-pfücht unterworfen waren.
2) Bei den Aegyptern erforderte die erbliche Kaste der Kriegerbesondere Kosten und damit zugleich die Verwaltung der für sie be-stimmten Unterhaltsmittel. Denn mit Wahrscheinlichkeit kann man an-nehmen, dass diese Kaste nicht das Recht hatte, sich mit Ackerbau oderHandwerken zu befassen, sie musste also auf Kosten der Ueberschüssevon den Erträgen der übrigen Kasten leben. Die Besoldung der 41,000Krieger bestand in Landbesitz von gleicher und bestimmter Grösse fürjeden Krieger; die Besitzer dieser Landantheile gaben sie in Pacht gegenZahlung der auf denselben hervorgebrachten Naturprodukte. Die 1000Krieger, welche jährlich abwechselnd die Schaar der königlichen Leib-
„ wache bildeteten, erhielten für diese Zeit, ausser den Erträgen ihrerLändereien je 5 Pfund Brod, 2 Pfund Fleisch und 2 Maass Wein täglich.Dieser reichliche Unterhalt veranlasste sie sich zu verheirathen, und sovermehrte sich die Kriegerkaste und die Zahl der Beschirmer des Staates.Der Priesterkönig Sethon nahm der Kriegerkaste ihre Ländereiantheile,die Art nnd Weise des Unterhaltes der Kaste blieb aber dieselbe. AlsPsammetich mit Hülfe griechischer und karischer Miethstruppen die