378 IV. Von Augiistus bis zum Untergang des Weströmischen Reiches.
zur Vermehrung der Steuern, welche schliesslich für die Unterthanenunerschwinglich wurden*).
So erreichten also trotz der besten Absichten Constantin's dessenstaatliche Maassnahmen und Verfügungen nicht ganz ihren wohlthätigenZweck und ihre volle Entwickelung und hatten neben und bei vielen er-spriesslichen Resultaten auch viele verderbliche Folgen, welche beson-ders später hervortraten.
Die zweite Hälfte der Regierungszeit Constantin's verfloss fast ganzin Frieden und Ruhe. Seit Augustus war er der Erste, der seine 30jäh-rige Regierung feierte (im J. 336) . in derselben Z^it, in welcher das rö-mische Reich des tiefsten Friedens genoss und für die äusseren Barbarenebenso furchtbar, wie in den fernsten Ländern geachtet dastand. Daherkonnte im J. 336 Constantin ohne Gefahr sich zum Kriege gegen diePerser entschliessen, deren König Schapur oder Sapor IL in diesemJahre die nach dem Feldzuge Diocletian's abgetretenen persischen Provin-zen zurückverlangte und auf den ablehnenden Bescheid hin den Krieg-erklärte. Constantin hatte im Frühjahr 337 sich persönlich mit einemHeere nach dem Orient aufmachen wollen , erkrankte aber plötzlich undstarb am 31. Mai 336 in dem Schlosse Archinum 5 "") nahe bei Nicomediaim 63. Jahre seines Lebens und dem 31. seiner Regierung. Vor seinemTode Hess er sich feierlich taufen, in seinem hinterlassenen Testamenteaber theilte er, der das ganze römische Reich unter seiner Alleinherr-schaft vereinigt hatte, dasselbe aufs Neue unter seine drei Söhne, C o n -stantinus, Constantius und Constans, aus seiner zweiten EhemitFausta, — ein Akt, der als politischer Fehler von verderblichenFolgen zu betrachten ist. So glücklich er in allen seinen Staatsactionengewesen war, so unglücklich in seiner Familie. Sein ältester Sohn auserster Ehe mit Minervina, Crispus, fiel als Opfer der Ränke seinerStiefmutter Fausta, er wurde im J. 326 durch Constantin umgebracht.Als in der Folge seine Unschuld an den Tag kam, Hess Constantin dieFausta hinrichten, auf deren drei oben genannte Söhne dann das Reichüberging; sie wurden alle drei nach einander noch bei Constantin's Leb-zeiten zu Cäsaren ernannt und nahmen an der Regierung Theil. Zurselben Zeit hatte Constantin auch zwei andere Verwandte ausgezeichnet,D a 1 m a t i u s und H a n n i b a 1 i a n u s, indem er den Ersteren zum Cäsar,den Andern zum König von Armenien ernannte. Aber diese einer Seiten-linie angehörenden Verwandten hatten am Hofe und im Heere eine starkePartei gegen sich, denn aus der Theilung des Reiches unter so vieleNachfolger Constantin's fürchteten Alle neue Streitigkeiten und Bürger-
*) Lorentz, Handbuch der Allgem. Geschichte. 2. Theil. 1. Abtheilung." X. A Achyron. Anmerk. d. Uebers.