Druckschrift 
Abth. 1, Das Alterthum Bd. 5 (1878) Von Augustus bis zum Untergang des weströmischen Reiches : (30 v. Chr. bis 476 n. Chr.)
Entstehung
Seite
377
Einzelbild herunterladen
 

61. Allgeni. Ueberblick über die rüm. Kriegsgesoh. von Augustus bis 476 n. Chr. 377

auf's Neue unter dem kräftigen und weisen Scepter Constantin's ver-einigt, erholte es sich, sammelte sich und erfreute sich des Friedens. DieHauptsorge Constantin's war die dauernde Befestigung der öffentlichenKühe und Wohlfahrt, und die Verbreitung des Christenthums.

Zu diesem Zwecke erliess er viele weise Anordnungen und Gesetze,verminderte die Grundsteuern, Hess eine neue Messung und Schätzungder Ländereien (Kataster) vornehmen, nahm eine Menge von Einrich-tungen zur Vermehrung der Einkünfte des Fiscus oder des Staatsschatzes,zur Versorgung der Greise, Kranken, Armen, der Wittwen und Waisenvor, sorgte für die Vorbildung. Verbesserung der Rechtspflege, für Ent-wickelung und Hebung des Ackerbaues, der Industrie und des Handelsu. s. w. An Stelle Roms machte er Byzanz zur neuen Residenzstadt,weihete sie dem Gotte des Christen und nannte sie Neu-Rom, zugleichihr den Zunamen Constantinopel beilegend. In religiöser Hinsichtstellte er im Reiche das Christenthum gänzlich nach der Seite der Judenhin sicher, in dem Rechte des Besitzes u. s. w., berief das erste öcume-nische Concil zu Nicaea, das die Angelegenheiten der Kirche ordnensollte, und dem er selbst beiwohnte. Das ganze Reich theilte er in vierPräfekturen: die des Orients, die illyrische, die italische und die gallische,in 13 Diöcesen und 117 Provinzen: In militärischer Beziehung legte erdie römischen Legionen, in Folge ihres Verfalles in Bezug auf Tüchtig-keit und Geist, in das Innere des Reiches, die Miethstruppen von Bar-baren aber an die Grenzen, wodurch er indessen den Schutz der Grenzenschwächte und einen grossen, wenn auch durch die Notwendigkeit ge-botenen Fehler machte. Den Oberbefehl über das Heer übertrug er einemmagister peditum und einem magister equitum, denen die Befehlshaberder verschiedenen Art und die sogenannten Präfekten unterstellt waren.

Im Ganzen erschien das römische Reich unter Constantin von 325bis zu dessen Tode 337 in seiner inneren Organisation vollkommen ver-ändert. Obgleich der Gedanke Diocletian's, die oberste Gewalt zu theilen.nicht aufrecht gehalten blieb, so war doch hierdurch die Entwickelungaller übrigen Elemente dieses Systemes keineswegs gehindert worden.Die daraus herfliessende neue Theilung des Reiches und seiner Pro-vinzen, die erhebliche darin begründete Vermehrung der Staatsämter unddie vollkommene Trennung der bürgerlichen Gewalt von der militärischengaben dem Staate eine total andere Gestalt. Und wenn lediglich dieäusseren Formen der Regierung noch die Wohlfahrt des Staates zu er-halten vermochten, so konnte das römische Reich in dieser Hinsicht zuConstantin's Zeit sich glücklich schätzen. Aber anstatt die Kraft desStaates durch dieses neue staatsmännische System Constantin's zuschützen, zu heben und zu verstärken, konnte dasselbe durch seine zu-nehmende Anzahl von Beamten nur diese Kraft erschöpfen und führte