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Abth. 1, Das Alterthum Bd. 5 (1878) Von Augustus bis zum Untergang des weströmischen Reiches : (30 v. Chr. bis 476 n. Chr.)
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61. AUgem. Ueberblick über die röm.Kriegsgesch. von Augustus bis 476 n. Chr. 339

mit den Römern seit Jul. Cäsar's Zeiten bis zu dem Untergange des West- 'römischen Reiches wurde im 4. und 5. Bande der Allgemeinen Kriegs-geschichte des Alterthums dargestellt.

Bei Beginn des 1. Jahrh. n. Chr. war Germanien mit dichten Wäl-dern und ungeheuren Sümpfen bedeckt, zwischen welchen sich StreckenAckerlandes befanden. Das Klima war rauh und feucht. Die Bewohnerwaren von ungeheurem Wüchse und starker fester Körperbeschaffenheit,blond und blauäugig, von rohen aber einfachen, unverdorbenen Sitten,ehrlich und aufrichtig, ebenso kriegerisch und tapfer, schlau und grausamim Kriege, als gutherzig und gastfrei im Frieden. Sie beschäftigten sichvorzugsweise mit Ackerbau, Viehzucht, Jagd und Krieg; die von Arbeitfreie Zeit liebten sie mit Schmausereien, Wein und Spiel zuzubringen.Ihre Haupt- und Lieblingsbeschäftigung, den Krieg, suchten sie entwederindem sie in benachbarte Länder und Gebiete einfielen, oder in innerenFehden, in gesonderten oder allgemeinen Kriegsunternehmungen (Heer-fahrten), oder auch in dem Dienste als Söldner in fremden Heeren,wozu sie durch ihre Beutegier und ihre Leidenschaft zu Plünderung undRaub getrieben wurden. Dem weiblichen Geschlechte erwiesen sie grosseAchtung und hegten hohe Begriffe von der weiblichen Keuschheit und derehelichen Treue. Die allgemeine Regierungsform war zu verschiedenenZeiten eine verschiedene. Zum grössten Theile war sie eine Volksregie-rung, die obersten Führer (Herzöge, Truppenanführer) wurden nur fürden Krieg gewählt. Einige Völker hatten Fürsten (der firste,fürd erste, erste), andere, wieGothen, Vandalen, Franken, Alemannenu. s. w. erbliche Könige (Chunige, Kühne). Den Einen wie denAnderen aber wohnte nur eine sehr beschränkte Macht bei, sie herrschtenüber Volk und Heer mehr durch die Macht alten Herkommens und per-sönlichen Beispiels, als in Kraft der Gesetze oder einer bestimmtenobersten Gewalt. Das Volk theilte sich in Edelgeborene (Edelinge),Freigeborene (Freilinge) und Sklaven oder Knechte (Schalke,Thrälle; die Letzteren bestanden grösstentheils aus Kriegsgefangenenund Missethätern).

Die wichtigsten öffentlichen Angelegenheiten wurden in Volksver-sammlungen (Thing Mal) erledigt, in welchen unter Vorsitz derAeltesten (Grauen, Gräffen) alle edel- und freigeborene Männertheilnahmen, welche das Recht hatten Waffen zu tragen (FreyeWehren, Warmannen, Thing- oder Malmannen, Rachim-burgen). Die Berathungen fanden gewöhnlich unter Gelagen, Volks-spielen und Belustigungen statt. Die Streitigkeiten Einzelner oder ganzerStämme wurden entschieden die ersteren durch Zweikampf, die letz-teren durch Bürgerkriege (Fehden). An Stelle des Richterspruches ent-schieden Ordalien (Urtheile) oder Gottesgerichte.

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