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Abth. 1, Das Alterthum Bd. 5 (1878) Von Augustus bis zum Untergang des weströmischen Reiches : (30 v. Chr. bis 476 n. Chr.)
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338 IV. Von Augustus bis zum Untergang des Weströmischen Reiches.

jener Zeit in eben solchem primitiven Zustande befanden, wie die Ger-manen.

Nach Aussage des Tacitus war das öffentliche Wesen der germani-schen Völker ein naturwüchsiges und einfaches. Die einzige Grundlagedesselben bildete die Familie und die Beschäftigung mit dem Kriege.Jeder Besitzer eines Landstriches, der ihn und seine Familie zu ernährenvermochte, war freier Bürger des gemeinsamen Vaterlandes und hattemit allen seinen übrigen Mitbürgern gleiche Rechte auf die Theilnahmean den öffentlichen Angelegenheiten. Er lebte auf seinem Besitzthum,die um ihn her ansässigen Landleute zahlten ihm einen Zins von denihnen durch ihn abgetretenen Ländereien. Wo mehrere solcher Ansiede-lungen nahe bei einander lagen, entstand eine grosse in gewisser Weisezusammenhängende Burg, nicht Stadt: denn das städtische Leben mitseinen gewerblichen und Handels-Beschäftigungen war den Germanenunbekannt. Uebrigens existirte von Anfang an nicht Gleichheit an Habeund Besitz. Eine schlechte Wirthschaft, zahlreiche Kinderschaar, welchebei geringem Besitze nicht alle hinlänglich versorgt werden konnten, Un-glück im Spiel, welchem die Germanen leidenschaftlich ergeben waren, dies Alles erzeugte unter ihnen eine Menge von Leuten, welche, wennauch frei, doch nicht im Stande waren, irgend welche öffentliche Bedeu-tung zu gewinnen. Diese Leute traten in Dienste bei würdigen, nament-lich bei reichen Männern und bildeten sein Gasindi, von welchem jedesMitglied Than, Thegn, Degen, oder Gefariun (Graf) hiess. Jezahlreicher das Gesinde war, welches der reiche Mann auf seine Kostenunterhalten konnte, desto mehr gewann er die Stellung eines regierendenFürsten. Zu der Zeit, als die Römer die Germanen kennen lernten, gabes bei den Letzteren schon viele Geschlechter (Familien), welche durchihr zahlreiches und glänzendes Gesinde (Gefolge) in hohem Ansehenstanden und aus welchen die Volks- und Heerführer gewählt wurden.Die Römer nannten solche Geschlechter oder Familien stirpes regiae(Königs-, Fürsten-Geschlechter), obschon es bei den Germanen noch keineSpuren von königlicher Gewalt gab. Dies war die öffentliche Organisa-tion und der politische Zustand der germanischen Völker, als die Römerihre Herrschaft bis zum Rhein ausdehnend mit denselben in Berührungkamen*). Die Namen der einzelnen germanischen Stämme wurden früher(§. 350) angegeben, sie verschwinden alle später aus der Geschichte,indem sie sich in den grossen Bündnissen vieler Völker verlieren, welchezu grossen Kriegsunternehmungen oder behufs Bildung grosser politischerGemeinwesen zusammentreten. Die Geschichte ihres Zusammenstosses

Lorenz: Leitfaden der allgemeinen Geschichte, 2. Theil, 1. Abiheilung.