Druckschrift 
Abth. 1, Das Alterthum Bd. 5 (1878) Von Augustus bis zum Untergang des weströmischen Reiches : (30 v. Chr. bis 476 n. Chr.)
Entstehung
Seite
334
Einzelbild herunterladen
 

3 34 IV. Von Augustus bis zum Untergang des Weströmischen Reiches.

Gewinnsucht, Enthaltung von allen bei den Heiden üblichen Lastern.Hinsichtlich der Wissenschaften und Künste hielten sie nur diejenigenihnen verboten, welche in engem Zusammenhange mit dem Götzendienstestanden (so z. B. die Anfertigung und Ausschmückung von Götzenbildern,Erbauung von heidnischen Tempeln und Altären, die Astrologie, Magie,die Künste der Wahrsagerei und Zauberei, ja sogar auch die heidnischePhilosophie und Werke verschiedener Art, wenn diese letzteren demchristlichen Glauben Abbruch thaten). Von den Gladiatorenkämpfen,wilden Thierhetzen und anderen ähnlichen öffentlichen Schauspielen,welche die Heiden und besonders die Römer so leidenschaftlich liebtenund welche mit aussergewöhnlicher, ja bestialischer, Grausamkeit ver-knüpft waren, wandten sich die. ersten Christen ab und gestatteten sichnicht, daran Theil zu nehmen. Dasselbe ist auch von den übrigenheidnischen Schauspielen zu sagen, als da waren : mimische Spiele, Ko-mödien und Tragödien, Pferderennen, wie überhaupt von jedem Besuchder Circus und Theater, welche die Christen für direkt aus dem Götzen-dienst herstammende Sitze der Abgötterei und Sittenverderbniss be-trachteten.

Endlich 3) in Bezug auf Hans und Familie waren die erstenChristen der vollkommenste Gegensatz zu den Heiden. Die Letzteren,mehr mit den öffentlichen Angelegenheiten befasst, wo sie Befriedigungfür ihre Ehre und Habgier fanden, bekümmerten sich sehr wenig um ihrhäusliches Familienleben, das weibliche Geschlecht stand bei ihnen insehr geringem Ansehen, die Kinder erzog nicht die Mutter, sondern eineSklavin oder Magd. Diese Art des häuslichen und Familienlebens gabvielfach Anlass zu Untreue und Lüderlichkeit, zerstörte das Familien-glück und raubte die reinen häuslichen Freuden. Bei deu ersten Christendagegen war die Ehe ein kirchliches Sakrament, das den Familienbundund die ganze Familie, wie das häusliche Leben und die gegenseitigenBeziehungen zwischen den Gatten und deren Kindern und Alles, wasdamit zusammenhing heiligte. Gemischte Ehen zwischen Christen undHeiden waren nicht erlaubt, als dem Frieden und der Eintracht des christ-lichen ehelichen Lebens zuwider. Trat aber ein Heide oder eine Heidinzum Christenthum über, so war es dem Christen nicht gestattet, sichscheiden zu lassen, sondern es sollte der Ehebund geheiligt werden, indemdie Elie zu Nutz und im Sinne des christlichen Bekenntnisses geführt wurde.Traten hierbei Misshelligkeiten ein, so wurden die Gatten geschieden.In solchen Mischehen suchte der Mann oder die Frau (der christlicheTheil) die Kinder im christlichen Glauben zu erziehen. Aber es kam vor,dass die Kinder heidnischer Eltern sich dem Christenthum zuwandtenund doch ihren Eltern in Achtung und Gehorsam ergeben blieben, so langedamit kein Hinderniss für ihr Bekenntniss zum christlichen Glauben ver-