266 IV. Von Augustus bis zum Untergang des Weströmischen Reiches.
nianus sendete er nach Lampsacns mit dem Befehl, die feindliche Flottedort so lange als möglich aufzuhalten, er selbst brachte während dessenein neues Heer von fast 130,000 Mann zusammen. Constantin hob dieBelagerung von Byzanz auf, ging nach Kleinasien hinüber und stellteoberhalb (nördlich) von Chalcedon, in der Nähe des heiligen Vorgebirges,sein Heer in Schlachtordnung auf. Neue von Licinius angeknüpfteFriedensunterhandlungen wurden zurückgewiesen, es kam bei Chryso-polis zur Schlacht, in welcher Licinius gänzlich geschlagen ward. Miteinem Verluste von 100,000 Mann theils Todter, theils Gefangener ent-kam er (323) nach Nicomedia. Hier sah er sich genöthigt, die Kaiserwürdeniederzulegen und sich nach Thessalonica in's Privatleben zurückzuziehen.Martinianus wurde hingerichtet, alle übrigen Freunde und Anhänger desLicinius aber begnadigt. Byzanz und Chalcedon unterwarfen sich demConstantin, alle östlichen Provinzen erkannten ihn als Kaiser an, undauf diese Weise war er der Alleinherrscher des römischen Kelches.
Im folgenden Jahre, 324, wurde Licinius unter dem Vorgeben einerVerschwörung ermordet, kurze Zeit nachher theilte sein Sohn Licinianusdasselbe Schicksal. Im J. 325 schritt Constantin der beschlossen hatte,die Kegierung nach Byzantium zu verlegen, zur Erweiterung und Be-festigung dieser Stadt, 5 J. nachher, am 11. Mai 330, weihte er sie nachchristlichem Bitus ein unter dem Namen Neo-Roma oder Constan-tinopolis.
In den 9 Friedensjahren nach 323 erliess Constantin eine ganzeBeihe von weisen Staatsgesetzen, bürgerlichen und kriegerischen An-ordnungen, in welchen er sich ebenso gross als Staatsmann wie als Feld-herr bewies. Unter seinen auf das Kriegswesen Bezug habenden Ge-setzen verdienen besondere Beachtung: 1) die Abschaffung eines Miss-brauchs, der darin bestand, dass die Söhne der A'eteranen, selbst wennsie nicht in*Kriegsdienste traten, gleiche Rechte wie ihre Väter genossen:sie wurden zum Kriegsdienste verpflichtet, ganz ebenso wie ihre anderenMitbürger; 2) die Aufhebung des, von den Unterbefehlshabern derTruppen (den Offizieren) widerrechtlich seit den letzten Bürgerkriegenangemassten Rechtes, ihre Competenzen, statt wie früher in natura,in Gelde zu fordern : Constantin beschränkte sie wieder auf den Empfangvon Naturalien, mit dem besonderen Befehle, dass Alles, was sie in denMagazinen übrig Hessen, demjtscus (Staatsschatz) verfallen solle; 3) dieAbschaffung des Missbrauchs, welcher sich bei Beurlaubung der unterenGrade der Grenzer-Legionen eingeschlichen hatte! Constantin setzte fest,dass jeder Offizier, welcher Untergebene beurlaube, während Unruhenund Kriege mit den Barbaren vorlägen, mit dem Tode bestraft, in Frie-denszeiten aber mit ewiger Verbannung bestraft werden solle; 4) an