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Abth. 1, Das Alterthum Bd. 5 (1878) Von Augustus bis zum Untergang des weströmischen Reiches : (30 v. Chr. bis 476 n. Chr.)
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222 IV. Von Augustus bis zum Untergang des Weströmischen Reiches.

welche sich beide als Heerführer besonders hervorgethan hatten. Seitdieser Zeit wurde als Grundlage der neuen Regierungsform festgesetzt,dass stets zwei Augusti und zwei Caesares Herrscher des Reiches sein,und dass nach dem Tode oder der Abdankung der Augusti die Caesaresan ihre Stelle treten und dann ihrerseits neue Cäsaren erwählen undadoptiren sollten. Dadurch wurde dem Heere das Recht der Ernennungvon Imperatoren genommen und eine neue Ordnung der Thronfolge ge-schaffen, welche allem Anscheine nach dem Reiche eine lange und glück-liche Zukunft versprach.

Die vier neuen Regenten theilten sofort die Provinzen des Reichsunter sich dergestalt, dass Diocletian für sich die östlichen, Maximian Italien und Afrika mit den dazu gehörenden Inseln behielt, von denbeiden Cäsaren aber Galerius Illyrien, Thracien und die Donauprovin-zen, Constantius dagegen Gallien,. Britannien, Hispanien und Mauretanienbekam. Aber diese Theilung verhinderte nicht, dass der Eine in denProvinzen des Anderen zu Gericht sass, Recht sprach und die Truppencommandirte, und wie es der Eine trieb, so trieben's bald auch die An-deren alle. Rom selbst büsste hierbei schon viel von seiner Bedeutungein, denn Diocletian verlegte seine Residenz nach Nicomedien, Maximiandie seinige nach Mediolanum (Mailand), Galerius nach Sirmium undConstantius nach Treviri (Trier). Diese Herabsetzung Roms zog nun aberwieder den vollkommenen Verlust an Ansehen des römischen Senatesnach sich, welcher schon jede Bedeutung und jeden Einfluss eingebüsstund eigentlich nur noch seinen Namen als eine Erinnerung an die alteZeit beibehalten hatte. Die Provinzen ertrugen kaum noch den über-mässigen Druck der Steuern, denn die Anzahl der Truppen und Beamtenhatte sich erhöht, und es waren vier kaiserliche Hofhaltungen, ganz nachArt der asiatischen eingerichtet, zu unterhalten. Ueberhaupt waren diemoralischen Fesseln, welche die Autorität des Senats und der noch immernicht ganz vergessene Name der Republik den Kaisern auferlegt hatten,vollkommen gebrochen, und das römische Reich hatte ganz und gar dieFormen und den Charakter einer orientalischen unbeschränkten Monarchieangenommen.*)

Aber diese Theilung hatte für einige Zeit doch den Vortheil, dass imInnern die Pseudo-Kaiser unterdrückt und für den Schutz der Grenzenbessere Maassregeln getroffen wurden. So beseitigte Diocletian den Usur-pator Achilleus in Aegypten, Maximian den Julianus in Afrika,Constantius zuerst den Carausius und dann den Alectus in Britan-nien , das er wieder unterwarf. Unter den äusseren Feinden warenes zunächst die Perser, über welche die Römer ein Uebergewicht er-

*) Lorenz, Leitfaden der Allgemeinen Geschichte. II. Thl. I Abthlg.