Druckschrift 
Abth. 1, Das Alterthum Bd. 5 (1878) Von Augustus bis zum Untergang des weströmischen Reiches : (30 v. Chr. bis 476 n. Chr.)
Entstehung
Seite
17
Einzelbild herunterladen
 

49. Milit. Organisation, Einrichtungen u. Kriegskunst im röm. Kaiserreich etc. 1 7

fiihrer, wenigstens noch, und nicht ohne Ruhm, kann man hinzusetzen.Aber vom 3. Jahrh. an sank auch sie mit der allmäligen Auflösung desReiches und Heeres und dessen sittlichem Verfalle immer tiefer und tiefer.

§. 346.Innere Organisation und Geist der Truppen.

Ganz ebenso ging es mit der inneren Organisation und dem Geistder römischen Truppen und Heere. Die Präcision, Regelmässigkeit,Ordnung und Sorgfalt in allen Theilen der Heereseinrichtungen geriethallmälig in Unordnung und Verfall, die militärische Disciplin und Sub-ordination , der militärische Geist der Truppen, wie Augustus sie her-gestellt und kräftig aufrecht erhalten hatte, wurden schlaffer gehandhabtund mehr und mehr unterdrückt.

So hatte sich die Ranghierarchie im Heere des Augustus noch durchEinfachheit, Zweckmässigkeit und Bestimmtheit ausgezeichnet und fastalle die früheren Grundzüge beibehalten. Nur wurden die Cohorten inden Legionen durch Tribunen, die Legionen durch Legaten, die präto-rianischen Cohorten durch zwei prätorianische Präfecten,die Armeen durch kaiserliche oder Consular-Legaten (Statthalterin den kaiserlichen Provinzen) befehligt, denen Gehülfen unter dem TitelQuästoren undProcuratoren beigegeben waren; Augustus selberwar, mit dem Titel Imperator (Kaiser), wie schon oben gesagt, deroberste Befehlshaber der gesammten Kriegsmacht des Staates. Aber seitder Zeit Otho's (im J. 86) begannen bereits Legionspräfecten (prae-fecti legionibus) die Legionen zu commandiren, und seit der Zeit desSeptimius Severus führten die prätorianischen Präfecten ausser den prä-torianischen Cohorten auch die finanziellen und gerichtlichen Angelegen-heiten im Staate und waren dadurch in die ersten und wichtigsten Staats-ämter gerückt.

Bis zu Diocletian und Constantin d. Gr. blieb die Militärverwaltungim Allgemeinen auf derselben Grundlage, auf welcher Augustus sie ein-gerichtet hatte. Der Kaiser befehligte das Heer persönlich unter Hülfeund Mitwirkung von zuverlässigen Männern (wie z. B. Agrippa unterAugustus) oder von militärischen Würdenträgern, welche besonderen Ein-fluss auf die Staatsangelegenheiten erlangt hatten (wie z. B. die Präto-rianer-Präfecten zur Zeit des Tiberius und Sejanus), oder von Kriegs-räthen und zum Theil auch unter Mitwirkung des Senates.

Die Löhnung wurde den Truppen zu Augustus' Zeit aus dem Kriegs-

oder dem eigentlichen kaiserlichen Schatze (aeravium militare,

ßscus, kaiserliche Privatkasse) gezahlt, lediglich nach dem Willen des

Kaisers und vollkommen unabhängig vom Senate. Sehr oft, und selbst

(iaiitzin, Allgem. Kriegsgeschichte. 1,5. 2