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Abth. 1, Das Alterthum Bd. 4 (1876) Vom Beginn der römischen Bürgerkriege bis zu Augustus oder der Gründung des römischen Kaiserreichs : (133 - 30 v. Chr.)
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320 HI. Vom Tode Alexanders d. Gr. bis zu Aiigustns (32330 v. Chr.).

§. 333.Allgemeine Betrachtungen und Schlüsse über Cäsar als Feldherrn.

Zum Schluss der Darstellung der Kriege und Feldzüge Julius Cäsar'sstellen wir alle Charakterzüge und Handlungen desselben als selbst-ständigen Feldherrn zusammen und vergleichen sie mit dem, was in dieserBeziehung von den beiden früheren grossen Feldherren des Alterthums,Alexander d. Gr. und Hannibal, an den betreffenden Stellen gesagtwurde.

General Lossau sagt in seinen »Idealen der Kriegführung etc. 1. Bd.2. Abthlg. Cäsar«, dass die Urtheile über Cäsar in zwei Hauptkategorienzerfallen, jenachdem sie sich auf Cäsar 1 s Thätigkeit als Feldherr undStaatsmann, was in ihm unzertrennbar sei, oder über den sittlichen Werthseiner Beweggründe und Handlungen und über seinen Charakter über-haupt richten. Das Letztere, sagt er, fällt dem Biographen Cäsar's zuund gehört nicht zur Aufgabe des Autors, der von dem Ersteren auchnur das herauszuwählen hat, was unmittelbar sich auf die Hauptzügeund Haupttriebfedern der Handlungen bezieht, vermittelst deren Cäsarso gross wurde, und was dem Forscher einen klaren Begriff von demWesen des grossen Feldherrn zu geben vermag. Indessen, fügt er hinzu,können beide Kategorien nicht so scharf von einander getrennt werden,dass sich ein Uebergreifen aus der einen in die andre absolut vermeidenMesse, welches übrigens auch keine besondern Nachtheile mit sichbringt.

Diese Betrachtungen sind vollkommen zutreffend. Man kann sogarsagen, dass Feldherr und Staatsmann und alle Beweggründe des Einenwie des Andern so in Cäsar zusammengeschmolzen sind, dass man ihnnicht anders als von beiden Seiten her zusammen und zugleich betrach-ten kann, in weit höherem Maasse, als dies bei Alexander d. Gr. undnamentlich bei Hannibal der Fall ist. Cäsar war nicht, gleich Alexander,ein Monarch; zur Zeit des Krieges in Gallien war er nur Consul, Statt-halter dreier Provinzen und Oberbefehlshaber der in denselben stehendenArmeen, der Regierung zu Rom unterworfen, und erst nach Einnahmevon Italien und von Rom, besonders aber erst nach dem Siege bei Pharsa-lus und dem Tode des Pompejus wurde erDictator mit immer wachsenderVollmacht und Unabhängigkeit, ein selbständiger Herrscher und Heer-führer des römischen Staates mit fast monarchischer Gewalt, obschonnoch ohne Königstitel. Aber alle seine Beweggründe und Handlungen,politische wie kriegerische ungetrennt bis zu den grossesten, hatten vonseiner Jugend an nur ein Ziel, die Erlangung der obersten