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Abth. 1, Das Alterthum Bd. 4 (1876) Vom Beginn der römischen Bürgerkriege bis zu Augustus oder der Gründung des römischen Kaiserreichs : (133 - 30 v. Chr.)
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41. Dritter röm. Bürgerkrieg zwischen Cäsar u. Pompejus (4948 v. Chr.)- 161

Körnern im Kriege, der sich sehr lange fortspann nnd erst mit demSturze ihres Königreichs (226 n. Chr.) endete.

Crassus hatte bei seinen Lebzeiten noch das Einvernehmen zwischenCäsar und Pompejus erhalten und bei jeder Gelegenheit eine Rivalitätzwischen ihnen verhindert. Aber nach seinem Tode im Jahre 53 ge-staltete sich das Triumvirat in Rom zu einem Duumvirat, und Cäsar undPompejus standen sich persönlich gegenüber. Und während Cäsar per-sönlich handelte, beständig thätig, bald politisch, bald mit den Waffen,oder durch Ränke, Intriguen und Bestechungen, verwaltete Pompejusseine Provinzen durch seine Legaten, blieb aber selbst in Rom und Hesssich endlich, inmitten der daselbst sich stets fortsetzenden und durch ihnselber angezettelten Unruhen, nach einem bedeutenden Aufruhr, der inFolge der Ermordung des Clodius durch Milo (eine Creatur des Pompe-jus) entstanden war, trotz des Einspruchs von Cato zum alleinigenConsul fast mit der Macht eines Dictators ernennen.

Bald riss auch das letzte verwandtschaftliche Band zwischen Cäsarund Pompejus durch den Tod der Tochter Cäsar's und Frau des Pompe-jus, Julia. Pompejus vermählte sich mit Cornelia, Tochter des MetellusScipio, des Angesehensten unter den Senatoren und unversöhnlichenFeindes Cäsar's, und Cornelia gewann grossen Einfluss auf Pompejus.Auf Pompejus bauend fing die Aristokratie an kühner vorzugehen undsuchte auf alle Weise Gelegenheiten zum Bruch zwischen Cäsar undPompejus herbeizuführen. Ohne zu bedenken, dass der Erstere schonlängst vollkommen dazu gerüstet war, erliess sie nach einander scharfeVerfügungen gegen ihn und gab ihm selbst Anlass, den Schein desrechtswidrig in seinen Rechten Gekränkten und eines Beschützers derGesetze und des Volkes anzunehmen.

Im Jahre 52, nach siebenmonatlichem Consulat, ernannte Pompejussich zum Amtsgenossen als zweiten Consul seinen Schwiegervater Metel-lus Scipio und setzte die Verlängerung seiner Verwaltung von Hispanienund Afrika auf weitere fünf Jahre (52 47) durch.

Jetzt schon war der Bürgerkrieg unvermeidlich geworden, umso-mehr, als nicht allein Pompejus und Cäsar, sondern auch deren Anhän-ger ihn wünschten. Der herannahende Ablauf der VerwaltungsperiodeCäsar's musste die Entscheidung bringen. Von beiden Seiten wurdenzwar Versuche zu einer Annäherung und Aussöhnung gemacht, aber nurweil jeder Theil es vermeiden wollte den Krieg'zu beginnen. Währendaber Cäsar in seiner rührigen Thätigkeit fortfuhr, sich nur auf seine eig-nen Kräfte und Mittel verlassend und den Schein vermeidend, als wolleer die Gewalt ungesetzlich an sich reissen, dagegen hervorhebend,dass er nur der Beschützer des Volkes gegen dessen Feinde sei,verabsäumte Pompejus in seinem masslosen Selbstvertrauen und auf

Galitzin, Allgem. Kriegsgeschichte. I, 4. jj