52 III. Vom Tode Alexander's d. Gr. zu Augustus (323—30 v. Chr.).
peter und Tenchterer '), das er sofort und für Jene ganz unerwartet an-griff. Unvermuthet überfallen, ihrer Führer beraubt, ergriffen sie inUnordnung und Schrecken eiligst die Flucht zum Einfluss der Mosellaheute Mosel) in den Rhein, wurden von Cäsar's Cavallerie verfolgt undgrossentheils niedergehauen oder ertranken im Rhein, und nur einekleine Anzahl entkam über den Rhein, darunter der grösste Theil ihrerReiterei, die über die Mosa geschickt worden war und am Kampfe keinenTheil genommen hatte '').
Darauf entschloss sich Cäsar über den Rhein zu gehen, aus vielenGründen, wie er sagt, von denen nach seiner Angabe die wichtigstendiese waren: erstens seine Absicht, den Germanen zu zeigen, dass dierömische Armee kühn genug sei, um auch über den Rhein zu gehen, —ihnen Besorgniss vor dem Einfall in ihr eignes Land einzuflössen und einfür allemal sie von dem Eindringen in Gallien abzuhalten, — zweitensdie Weigerung der Sigambrer ***), eines germanischen Stammes, die zuihnen geflohene und unter ihren Schutz getretene Reiterei der Usipeterund Tenchterer auszuliefern, — und drittens die dringenden Bitten derUbier um seinen Schutz gegen die sie bedrängenden Sueven, wobei siesogar versprochen hatten, eine grosse Zahl von Schiffen zur Ueberfahrtüber den Rhein zu stellen. Diese Gründe aber waren, wie es nach Allemscheint, nur erwünschte Vorwände für die wirklichen ehrgeizigen Ab-sichten Cäsar's, welche ihn veranlassten den Rhein zu überschreiten undeinen Feldzug gegen die Germanen zu unternehmen. Zunächst mussman sagen, dass er kein Recht hatte, über den Rhein zu gehen und einenneuen Krieg mit einem Volke anzufangen, das weder dem römischenVolke irgend welche directe Beleidigung zugefügt, noch den Cäsar an-gegriffen hatte, ja das nicht einmal mit einem Angriff drohte, — ausser-dem war Cäsar auch gar nicht in legaler Weise durch Senat und Volk
*) In der Provinz Lüttich, oder nach Anderen im Luxemburgischen.**) Die von Cäsar befohlene Verhaftung der Gesandten des Feindes, sein uner-warteter Angriff auf die Usipeter und Tenchterer, die grausame Niedermetzelungder ohne Widerstand Fliehenden, ohne Ansehn des Alters und Geschlechts, sindmit Recht Gegenstand strenger Missbilligung gewesen, sowohl im Alterthum, wiein der neueren Zeit. Seine Ungerechtigkeit, der offene Bruch des Völkerrechtes,seine Arglist und Grausamkeit lassen sich durch Nichts rechtfertigen und gereichenCäsar ebensowenig zur Ehre, wie sein blutiger Sieg. Unter seinen Zeitgenossenerhob sicli besonders der strenge Cato dagegen, der sogar verlangte, dass Cäsar'sKopf an die Usipeter und Tenchterer ausgeliefert werden solle. Alle Schriftstellerder neueren Zeit, an ihrer Spitze Napoleon L, sind einstimmig in der strengen Ver-urtheilung Cäsar's.
***) Ein zahlreiches mächtiges^Volk, das an den Ufern der Sieg, nordlich bis zurLippe, wohnte und folglich den grössten Theil des heutigen Westfalen, die Pader-borner Gegend und die Grafschaft Mark inne hatte.