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Nr. 304.
1349 König Karl IV. stellt dem Erzbischof Walram die Erklärung aus,dass das Jahrmarktsprivilegium, welches die Stadt Köln bei ihmnachgesucht habe, so wie jede andere der genannten Stadt von Kaisernund Königen ertheilte oder noch zu ertheilende Freiheit der erz-bischöflichen Hoheit und nutzbaren Herrlichkeit keinen Eintrag thunsolle. — Bonn, 1349, 27. Januar.
Abgedruckt bei Lacomblet III, 466.
Nr. 305.
König Karl IV. bestätigt der Stadt Köln alle derselben von den frü-heren Kaisern, Königen und Erzbischöfen ertheilten Privilegien, na-mentlich das Recht, selbständig Statuten und Gesetze zu geben,städtische Auflagen einzuführen und zu erhöhen, das Hecht der Bann-meile, des Stapels, der Nichthaftbarkeit für die Schulden des Erz-bischofs, der Freiheit von der Grundrührung u. s. w.Köln, 1349, 8. Februar.
Das Original im Stadt-Archiv, stimmt wörtlich überein mit dem Privilegien-brief König Ludwig's von 1314, Nr. 21. Das Majestätssiegel schön erhalten.
I
Nr. 306.
König Karl IV. bestätigt der Stadt Köln die alte Gewohnheit, dassnur ein von den verdienten Schöffen zum Schöffenamt GewählterSchöffe sein könne und dass, im Falle das Amt des Burggrafen oderdessen Stellvertreters unbesetzt sei, die Schöffen einen Vorsitzendendes Gerichtes aus ihrer Mitte wählen dürfen.Köln, 1349, 8. Februar.
Das Original im Stadt-Archiv. Stimmt wörtlich überein mit dem PrivilegiumKönig Ludwig's von 1314, Nr. 22. Das Majestätssiegel verletzt.
Nr. 307.
König Karl IV. verspricht der Stadt Köln, niemals einen neuen Zollzwischen Mainz und Köln einzuführen, sie nie zu Heeresfolge oderKriegssteuer zu verlangen und nicht zuzulassen, dass sie desswegen,weil sie ihn in ihren Mauern freudig aufgenommen habe, von Jemandemangefochten werde. —■ Köln, 1349, 8. Februar.
Abgedruckt bei Lacomblet III, 467, nach dem Original im Stadt-Archiv. DasMajestätssiegel ziemlich erhalten.