XV11
stücke hatte Kronenberg auch begonnen, aber die Arbeit blieb dürf-tig und unvollendet. Je mehr die Actenstösse hier sich anhäuften,desto grösser wurde die Unordnung und desto schwieriger die Mög-lichkeit einer Orientirung. 1634 wurde durch einige vom Rathe be-sonders hierzu bestellte Commissare der Inhalt des Archivs mitden von Kronenberg und "Weiss aufgenommenen Inventarien ver-glichen und die weitere Fortführung der Inventare dem SecretärSchulgen übertragen.
Nach Schulgen's Tode verordnete der Rath aufs Keue, dieRepertorien mit dem Inhalte der Archive sorgfältig zu collationi-ren und die Aufzeichnung und Copirung der hinzugekommenen Do-cumente fortzusetzen. Diese Arbeiten behielten aber stets lediglichden Charakter von blossen Registrationen. Von einer wissenschaft-lichen Benutzung nirgends eine Spur. Praktisch wurde die Benutzungnur dann, wenn irgend ein Process zu führen, eine schwebende Rechts-frage zu erledigen oder eine Forderung abzuweisen war.
Diese praktische Wichtigkeit des Archivs trat während des sie-benzehnten Jahrhunderts in den Streitigkeiten zwischen der Stadtund dem Erzbischofe in klarer Weise zu Tage. Im Archiv allein warendie Documente zu finden, durch welche der Rath die Prätensionender Apologie und der Securis abzuschlagen hoffen konnte.
Je mehr die Urkunden im Thurme und die Actenstücke im Syn-dicats-Archiv sich häuften, desto dringender stellte sich das Bedürf-niss eines eigenen Archivars heraus.
Im Raths-Protocolle vom 17. Juni 1724 heisst es: „Als Gesprächvorgefallen, dass dem Publiko vortheilig, wann zur Einrichtung desArchivs ein Subjectum ausgesehen würde, hat man gesammte HerrenBürgermeister anersuchen zu lassen beschlossen, um zu solchem End-zweck auf einen Archivar bedacht zu sein, mit selbigem über dieConditionen schriftlich zu tractiren und darüber ad senatum dieRelation und Gutachten einzuschicken."
Auf Grund dieses Gutachtens wurde der Syndicus Maxim. Leyam 21. Juni auf 6 Jahre zum Archivar ernannt. Er wurde unter An-derem verpflichtet, „alle Briefschaften zu durchlesen und juxia alpha-beta mit dem summarischen Inhalte absonderliche indices zu ver-zeichnen, demnächst von anderen Parteisachen abzusondern und indie vorhandenen Laden einzuregistriren und von den Urkunden desGewölbes eopias vidimatas anzufertigen". Zu seiner Beihülfe stellteder Rath noch einen Kanzlisten an, welcher dem Archivar zur Handstehen und von demselben unmittelbar seine Anweisungen zu empfan-gen haben sollte.
b