Druckschrift 
Statuta quarundam Illustrissimi Principis ac Domini D. Guilielmi Juliacensium, Cliuorum ac Montensium Ducis ...
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

Ittulus vnderimusVon dem Neundten termin undWast darinnen zuhandlen.Auff diesem termin sollen die partheien, oder Irr anweIrr exceptiones und emredt wiedder allerseits einbrachtenbeweiß, ob sie wollen schrifftlich verbringen, auch dahe sie nachge reprobatorios testes in zugela keinen hellen zuführen gemeintderhalben handelen, wie oben bei dem Achten und neundten ar-tienlo verordnet, dahr aber sie derselben keins zuthuen ge-meint omnia producieren oder in eventum concludiren.mihis duodecimusvon dem Zehendten termin, wardwas darinnen zuhandelen.Bei diesem Rechtstag sollen gegen die einbrachte exceptiones replicae übergeben, und omnia et singula producirt werden.- Titulus 13.Von dem Eilfften und lesten terminund waß darinung zuhandlen.Auff diesem termin sollen beiderseits parthien in dersachen beschließen, Jedoch darbei nichts newes einpreugen, und magt solcher beschluß schriftlich, oder mündtlich mitweinigh wortten beschehen, als nemblich in sachen N.sagh ich widder daß gegentheilßhandlungh gemeineinredt, erholle dagegen meine einprachte notturft und